In Germany forensic-psychiatric hospitals are par t of the criminal justice system. By law mentally ill offenders can be detained for unlimited duration to protect the public. On the other hand, those detained have to be offered interventions designed to reduce their risk. Only in a few cases are medical interventions required solely or primarily. Forensicpsychiatric nursing has a significant role in the care of mentally ill, personality disordered or learning disabled offenders detained in psychiatric institutions. Through socio- and milieutherapy, forensic-psychiatric nurses enable the development of a stablenurse-patient relationship and thereby contribute to the reduction of dangerousness and public safety. Therefore, forensic-psychiatric nurses contribute independently to the therapy of these patients.
Keywords
Forensic psychiatr y, forensic nursing, healthcare provision
Das psychiatrische Krankenhaus des Maßregelvollzugs ist in erster Linie eine Vollzugsbehörde, deren Aufgabe darin besteht, die Allgemeinheit durch unter Umständen viele Jahre dauernden Freiheitsentzug der in ihr untergebrachten Personen zu schützen. Andererseits hat es den untergebrachten Personen Hilfen anzubieten, die dazu beitragen sollen, deren Gefährlichkeit zu reduzieren. Nur bei einem Teil dieser Personen sind ärztliche Maßnahmen allein oder primär indizier t. Demgegenüber kommt bei allen psychisch kranken, persönlichkeitsgestör ten und intelligenzgeminder ten Untergebrachten den Pflegenden eine herausgehobene Aufgabe und Bedeutung zu. Mit ihrer kontinuierlichen und auf dem Erhalt einer stabilen Beziehung gründenden Sozio- und Milieutherapie leisten sie bei vielen Untergebrachten einen überragenden Beitrag zum Abbau ihrer Gefährlichkeit und damit zur Sicherheit der Allgemeinheit. In diesem Sinne übt Pflege eigenständig Heilkunde aus.
Schlüsselwörter
Maßregelvollzug, forensische Pflege, Heilkundeausübung
Beitrag
Die Pflege strafrechtlich nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachter Personen
Pflege & Gesellschaft (ISSN 1430-9653), Ausgabe 2, Jahr 2013, Seite 117 - 137
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Die Pflege strafrechtlich nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachter Personen
Pflege & Gesellschaft (ISSN 1430-9653), Ausgabe 2, Jahr 2013, Seite 117 - 137
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