Im Zentrum dieses Beitrags steht die Betreuung schwangerer Frauen durch Hebammen 1933–1945, die auf Basis des außergewöhnlich umfangreichen Quellenbestands der Stadt Leipzig untersucht wird. Im Nationalsozialismus wuchs das staatliche Interesse an Schwangerschaft und Geburt. Hierbei sollten die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ und nicht zwangsläufig die Belange des Individuums für Hebammen im Fokus ihrer Arbeit stehen. Sie sollten daher zu pro- wie auch antifatalistischen Maßnahmen beitragen, die beide auf eine Erfassung und Kontrolle der Bevölkerung abzielten. Die Betreuung Schwangerer durch Hebammen wurde in diesem Zusammenhang rechtlich abgesichert. Auf kommunaler Ebene wurden sie zudem stärker in die Mütterberatungsstellen eingebunden. Hebammen, die sich in einer Konkurrenz zu anderen Pflegeberufen sahen, begrüßten diese Entwicklung als Stärkung ihres Berufes. Dies ging jedoch auch mit Kontrollaufgaben einher. Bei der Betreuung von Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten hatten, sollten sie durch die Meldung der Fehlgeburt zur Kontrolle beitragen. Hebammen sollten weiterhin zu der „Erziehung“ der Bevölkerung im Sinne der NS-Propaganda beitragen und auf die Akzeptanz pro- wie auch antinatalistischer Maßnahmen und Maßnahmen der „Erb- und Rassenhygiene“ hinwirken.
Beitrag
Hebammen und die Betreuung von Schwangeren im NS-Staat am Beispiel Leipzigs
Pflege & Gesellschaft (ISSN 1430-9653), Ausgabe 3, Jahr 2023, Seite 233 - 249
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Hebammen und die Betreuung von Schwangeren im NS-Staat am Beispiel Leipzigs
Pflege & Gesellschaft (ISSN 1430-9653), Ausgabe 3, Jahr 2023, Seite 233 - 249
10.3262/PUG2303233
Artikelseite content-select.com
1430-9653
Beltz Juventa