Im vorliegenden Text wird untersucht, welche Möglichkeitsräume für Sprachbildung als allgemeines Bildungsziel in der Schulgesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen konstituiert werden. Dabei ist von Interesse, in welches Verhältnis Deutsch und Mehrsprachigkeit, Gemeinsam- und Getrenntbeschulung und allgemeine und verbesondernde Bildungsziele gesetzt werden und welche Veränderungen sich über die letzten zwei Jahrzehnte hinweg zeigen. Dafür werden schulrechtliche Texte des Landes zu Sprachbildung im Zeitraum 2005–?2022 mittels einer Diskurshistorischen Analyse ausgewertet. Es zeigt sich, dass zu keinem Zeitpunkt Sprachbildung als allgemeines Bildungsziel formuliert ist. Vielmehr wird trotz gegenteiliger Rechtsnormen (Recht auf Bildung, Grundsatz der Gemeinsambeschulung) Getrenntbeschulung durch ein ‚Deutschlernprimat‘ begründet und seit 2019/20 sogar die rechtlich-formale Ausgliederung neu zugewanderter Schüler:innen aus dem regulären Bildungssystem legitimiert.
Beitrag
Sprachbildung – ein Bildungsziel für alle?
Zeitschrift für Pädagogik (ISSN 0044-3247), Ausgabe 6, Jahr 2023, Seite 730 - 746
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Sprachbildung – ein Bildungsziel für alle?
Zeitschrift für Pädagogik (ISSN 0044-3247), Ausgabe 6, Jahr 2023, Seite 730 - 746
10.3262/ZP2306730
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