Gemeinsam leben

Gleiche Rechte, gleicher Richter - Antidiskriminierungsrecht in feindlicher Umgebung

Zusammenfassung

Die in den vergangenen Jahren eingeführten gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Antidiskriminierungsrechtes sind zunächst beeindruckend. Eine umfassende und grundsätzliche Aufweichung diskriminierender Strukturen ist allerdings noch nicht zu erwarten. Dies liegt zunächst in der Rechtspraxis begründet, denn die hier vorgesehenen Einzelklagen gewinnen nicht prinzipiell Einfluss auf die allgemeine gesellschaftliche Praxis. Zudem sind diese, wie im Falle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, schwierig zu führen, da die Beweislast auf Seiten des Klägers liegt. Zudem ist auch die Reichweite der Gesetze nur beschränkt: So ist die Institution Schule kaum erfasst und die Gewährung von Unterstützung, wie z.B. die Gebärdensprache oder Brailleschrift, nur auf bestimmte Vorgänge bezogen. Auch wird Benachteiligung in der gegenwärtigen Rechtssprechung zu eng gefasst, so dass Sonderinstitutionen nach wie vor nicht unter ausdrücklichen Begründungszwängen stehen.

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Beitrag
Gleiche Rechte, gleicher Richter - Antidiskriminierungsrecht in feindlicher Umgebung
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2008, Seite 131 - 133

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Titel

Gleiche Rechte, gleicher Richter - Antidiskriminierungsrecht in feindlicher Umgebung

Zeitschrift

Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2008, Seite 131 - 133

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Print ISSN

0943-8394

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Oliver Tolmein

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