Welcher Behinderungsbegriff und welche Zielsetzung liegen den neuen Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgesetzen zugrunde? Dieser Frage geht Christian Liesen systematisch nach, und zwar ausgehend von der Feststellung, dass Rechte für behinderte Menschen prinzipiell Rechte für jeden sind: Zwischen Behinderung und Nichtbehinderung bestehe keine klare Grenze, sondern ein Kontinuum. Dieser Grundüberlegung folgend greift der Autor im Anschluss an Amartya Sen die Frage nach der Verteilung, aber auch der Zugänglichkeit und des jeweiligen Gebrauchswertes von Gütern auf, auf die sich die Gleichheitsforderungen beziehen. Aus dieser Perspektive wird deutlich, dass nicht allein mit der Feststellung und Gewährung eines Ressourcenbedarfes Gleichheit erzielt werden kann, sondern nur unter Hinzuziehung der Erwägung, in welcher Weise der Einsatz dieser Güter zu mehr Gleichheit führen kann und welche Unterstützung hierfür wiederum notwendig ist.
Beitrag
Gleiche Rechte und die Konstitution von Behinderung durch das Recht
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2008, Seite 135 - 141
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Gleiche Rechte und die Konstitution von Behinderung durch das Recht
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2008, Seite 135 - 141
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