Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention der Vereinten Nationen über die "Rechte behinderter Menschen" in Kraft. Bundestag und Bundesrat haben dieser Konvention einvernehmlich zugestimmt. Nun sind die Bundesländer am Zuge, die Bestimmungen der Behindertenrechtskonvention [BRK] in Landesrecht umzusetzen. -- Die BRK ist ein Dokument von einer überragenden historischen Bedeutung. Sie enthält eben nicht eine Liste von frommen Wünschbarkeiten und unverbindlichen Empfehlungen, sondern einen prägnanten Katalog von Anforderungen, die mit dem Status einer menschenrechtlichen Verpflichtung ausgestattet wurden. Die BRK fordert nicht besondere Rechte für Menschen mit Behinderungen, sondern schlicht und einfach die gleichen Rechte für Menschen mit Behinderung. Zentrale Leitziele sind das bedingungslose Verbot jeglicher Formen von Diskriminierung, das unbedingte Recht auf Selbstbestimmung und das uneingeschränkte Recht auf gleiche Teilhabe. -- Für den Bereich Schule und Bildung enthält die BRK konkrete Bestimmungen, die für die Gestaltung des Bildungswesens eine weitreichende Bedeutung haben. In § 24 der BRK heißt es: "Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen." --
Beitrag
Architektur eines inklusiven Bildungssystems
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2010, Seite 167 - 177
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Architektur eines inklusiven Bildungssystems
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2010, Seite 167 - 177
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