Gemeinsam leben

Restriktive Definition des Begriffs der "Selbst- und Fremdgefährdung"

Zusammenfassung

Die folgenden Ausführungen verfolgen das Ziel, das Begriffspaar der "Selbst- und Fremdgefährdung" zu umschreiben und rechtlich einzuordnen. Es soll aufgezeigt werden, was die kinder- und jugendpsychiatrische Praxis unter dieser Form von Gefährdung versteht und welche typischen Rechtsfolgen die (zulässige) Annahme einer solchen Gefährdung mit sich bringt.

Ausgangspunkt ist die Frage, inwieweit eine "Selbst- und Fremdgefährdung" der Möglichkeit des inklusiven Unterrichts für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf entgegensteht. Dabei geht es mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention nicht primär um die Frage, ob eine solche Gefährdung rechtlich zu einer Ausnahme vom Regelfall des inklusiven Unterrichts führen kann. Vielmehr soll herausgearbeitet werden, unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen eine solche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.

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Beitrag
Restriktive Definition des Begriffs der "Selbst- und Fremdgefährdung"
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2013, Seite 178 - 182

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Titel

Restriktive Definition des Begriffs der "Selbst- und Fremdgefährdung"

Zeitschrift

Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2013, Seite 178 - 182

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Print ISSN

0943-8394

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Oliver Krauß

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