Gemeinsam leben

Der Rechtsanspruch auf angemessene Vorkehrungen in der wohnortnächsten inklusiven Schule - eine zu wenig diskutierte internationale Verpflichtung Deutschlands

Zusammenfassung

Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Inklusive Bildung bedeutet das Recht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung auf gleichberechtigte Teilhabe an Erziehung und Bildung - gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung. Das bloße Recht auf Zugang zur wohnortnächsten inklusiven Schule allein reicht hierfür aber nicht aus: Wenn ein Schulgebäude oder der Schulunterricht nicht so beschaffen sind, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit Behinderung teilhaben kann, müssen die geeigneten Maßnahmen bereitgestellt werden. In der Sprache der UN-Behindertenrechts-konvention werden solche Maßnahmen als "angemessene Vorkehrungen" bezeichnet, deren Vorenthaltung die UN-Behindertenrechtskonvention grundsätzlich als Diskriminierung wertet. Der vorliegende Beitrag beschreibt eine mögliche Lösung für die Umsetzung eines Anspruchs auf angemessene Vorkehrungen in Deutschland.

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Beitrag
Der Rechtsanspruch auf angemessene Vorkehrungen in der wohnortnächsten inklusiven Schule - eine zu wenig diskutierte internationale Verpflichtung Deutschlands
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 03, Jahr 2015, Seite 149 - 155

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Titel

Der Rechtsanspruch auf angemessene Vorkehrungen in der wohnortnächsten inklusiven Schule - eine zu wenig diskutierte internationale Verpflichtung Deutschlands

Zeitschrift

Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 03, Jahr 2015, Seite 149 - 155

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Print ISSN

0943-8394

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Kristin Ziegeler / Jan Schubert

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