Ein wesentliches Ziel des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist die Verbesserung der Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen. Wesentlich für gelingende Teilhabe sind unabhängige Beratungsstrukturen, die Menschen nicht in die vorhandenen Angebote ‚hinein beraten´. Stattdessen ist es ihre Aufgabe, gemeinsam mit den Ratsuchenden zunächst einmal herauszufinden, worin der Kern ihres Anliegens besteht, Ideen zur Lösung und Schritte zur Umsetzung zu entwickeln. Letzteres erfordert auch eine gute Kenntnis der rechtlichen Lage und der Angebotsstruktur vor Ort.
Beitrag
Chancen unabhängiger Teilhabeberatung am Beispiel der Beratungsarbeit von MIttendrin Hannover e.V.
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 04, Jahr 2016, Seite 217 - 221
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Chancen unabhängiger Teilhabeberatung am Beispiel der Beratungsarbeit von MIttendrin Hannover e.V.
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 04, Jahr 2016, Seite 217 - 221
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0943-8394
Beltz Juventa
Svenja Bruck / Birgit Rauschke