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Gemeinsam leben

Bundesteilhabegesetz

Eine Einschätzung in Ausschnitten
Zusammenfassung

Zehn Ziele wollte der Bundesgesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz erreichen (vgl. BT-Drs. 18/9522, S. 191). Vier davon werden hier näher betrachtet: (1) Eine Änderung des Behinderungsbegriffs soll "dem neuen gesellschaftlichen Verständnis nach einer inklusiven Gesellschaft im Lichte der UN-BRK" gerecht werden. (2) Menschen mit Behinderungen sollen Teilhabeleistungen trotz des gegliederten Rechtssystems zukünftig "wie aus einer Hand" erhalten. (3) Die "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" sollten im Vergleich zum bisherigen Recht "verbessert werden". (4) Das System der Eingliederungshilfe sollte "zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden", ohne eine "neue Ausgabendynamik entstehen" zu lassen (BT-Drs. 18/9522, S. 191).

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Beitrag
Bundesteilhabegesetz
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 03, Jahr 2017, Seite 174 - 180

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Titel

Bundesteilhabegesetz

Zeitschrift

Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 03, Jahr 2017, Seite 174 - 180

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Print ISSN

0943-8394

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Renate Bieritz-Harder

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