Als am 1.1.2018 über Art. 1 i.V.m. Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG [Gesetz v. 23.12.2016 [BGBl. I 2016, S. 3234]) das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) in einer neuen Fassung in Kraft getreten ist, änderten sich damit auch die Regelungen zur Koordination von Leistungen bei bestehendem Rehabilitationsbedarf. Das BTHG hat insoweit die Möglichkeit geschaffen, dass mehrere Rehabilitationsträger in einem Rehabilitationsverfahren zusammenarbeiten. Ziel dieser Beteiligung ist die trägerübergreifende, zielgerichtete, bedarfsgerechte und zügige Durchführung derartiger Verfahren. Rehabilitationsbedürftig können auch Kinder im Bereich der frühkindlichen Kindertagesbetreuung sein oder werden. Bestehende oder drohende Behinderungen kommen auch hier vor. In diesen Fällen können betroffene Kinder einer Vielzahl von Akteur*innen gegenüberstehen, sei es die Kindertageseinrichtung selbst, eine gesetzliche Krankenkasse, ein Jugendamt oder ein Träger der Eingliederungshilfe. Um eine zielgerichtete Bedarfsermittlung und -erbringung zu garantieren, ist es erforderlich, zügig einen für das Verfahren verantwortlichen Rehabilitationsträger zu ermitteln, der dann die erforderlichen Feststellungen und Leistungen weiterer Rehabilitationsträger koordiniert. Das Instrumentarium hierfür bieten die durch das BTHG größtenteils neu geschaffenen Vorschriften des SGB IX zur Leistungskoordination, insbesondere die §§ 14, 15 und 19 SGB IX. Im Rahmen des vorliegenden Beitrags wird zunächst das System des SGB IX zur Leistungskoordination in seinen Grundzügen dargestellt. Sodann werden diese Grundzüge auf die Besonderheiten der frühkindlichen Kindertagesbetreuung heruntergebrochen und auf Chancen und Risiken für Betroffene hin untersucht.
Beitrag
Leistungskoordination und trägerübergreifender Rehabilitationsbedarf im Bereich der frühkindlichen Kindertagesbetreuung
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2020, Seite 156 - 163
Wie möchten Sie bezahlen?
Für die Zahlung mit PayPal benötigen Sie ein PayPal-Konto, Sie können sich registrieren unter: www.paypal.com.
Wenn Sie im Kaufprozess auf www.beltz.de PayPal als Zahlungsart auswählen, werden Sie nach Abschluss des Prozesses auf das PayPal-Formular geleitet. Geben Sie in das Formular Ihren PayPal-Benutzernamen und Ihr Kennwort ein. Nach dem abgeschlossenen Bezahlvorgang erhalten Sie von PayPal eine Bestätigung per Mail für jede Transaktion. In Ihrem PayPal-Konto haben Sie Einblick in alle Transaktionen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung von PayPal Ihre persönlichen Daten in den USA unter den dort geltenden Datenschutzbedingungen gespeichert und verarbeitet werden.
Hilfe: Weitere Infos finden Sie auf den Hilfeseiten von PayPal. Die Telefonnummer des Kundendienstes finden Sie nach Login in Ihr PayPal-Konto unter dem Menüpunkt Kontakt > Rufen Sie uns an.
Mit Ihrem Handy bezahlen Sie über Ihre Mobilfunkrechnung oder über Ihr Prepaid-Guthaben. Es fallen zum Preis des Produktes keine weiteren Gebühren an. Sie können Beträge bis zu € 30,00 über dieses Verfahren bezahlen.
Bitte geben Sie im Kaufprozess Ihre Mobilfunknummer im angezeigten Feld ein. Per SMS erhalten Sie eine gebührenfreie Transaktionsnummer (TAN). Um die Zahlung zu bestätigen, tragen Sie die TAN im Online-Formular ein.
Die TAN kann nur einmal verwendet werden, sie ist 15 Minuten gültig. Der Betrag wird nach Verwendung der TAN über Ihre Mobilfunkrechnung oder von Ihrem Prepaid-Guthaben abgebucht. Wenn Sie die TAN nicht nutzen, verfällt diese nach 15 Minuten und es fallen keine Kosten für Sie an.
Die Handy-Bezahlung können Sie nur mit einer deutschen Mobilfunknummer nutzen, auch vom Ausland aus. Für Festnetznummern ist dieser Service nicht verfügbar.
Bei folgenden Anbietern ist die Bezahlung per Handy nicht möglich:
Als Vodafone Prepaid-Kunde müssen Sie Ihre Karte einmal neu aufladen, um den Service nutzen zu können.
Mögliche Gründe, wenn Sie keine SMS erhalten:
Falsche Handynummer: Sie haben sich beim Eingeben der Nummer vertippt.
Firmenhandy: Ihr Firmenvertrag erlaubt die Nutzung dieses Dienstes nicht.
Prepaid-Vertrag: Ihr Guthaben ist nicht ausreichend.
Gesperrt: Ihre SIM-Karte ist gesperrt.
Für die Abwicklung der Bezahlung per Handy nutzen wir den Dienstleister "Mobile Business Engine GmbH". Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur technischen Abwicklung an: info(at)mbe4.de.
Hier gelangen Sie zur Übersicht Ihrer abgeschlossenen Zahlungsvorgänge: https://portal.mbe4.de/mbe4customer/. Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer ein und bestätigen diese mit der TAN, die Sie per SMS erhalten.
Sie erhalten den kompletten Artikel als PDF mit Wasserzeichen.
Leistungskoordination und trägerübergreifender Rehabilitationsbedarf im Bereich der frühkindlichen Kindertagesbetreuung
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2020, Seite 156 - 163
10.3262/GL2003156
Artikelseite content-select.com
0943-8394
Beltz Juventa