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Gemeinsam leben

Behindernde Räume. Aneignungs- und Teilhabepraxen im Sozialraum

Zusammenfassung

Ausgehend von einem relationalen Raumverständnis werden Aneignungspraxen von Raum betrachtet. Dabei wird problematisiert, dass Aneignung oftmals primär über die Frage nach dem Zugang diskutiert wird, beispielsweise unter dem Schlagwort ‚barrierefrei†˜. Weniger berücksichtigt wird, dass eine solche ‚barrierefreie†˜ Gestaltung zwar Zugänge ermöglichen kann, dass damit jedoch nicht unbedingt Teilhabe einhergeht. Dies wird in Bezug auf Fallbeispiele ausgeführt, die im Kontext der Forschung zum Projekt „Kommune Inklusiv“ in ethnographischen Sozialraumbegehungen generiert wurden. Es wird gezeigt, dass Teilhabe neben einem physischen Zugang zu bestimmten Räumen auch Aneignungspraxen im Austausch mit anderen bedarf. Das heißt, dass (a) diskursive Regeln und Vorgaben bekannt sein und eingehalten werden müssen sowie (b) die jeweilige Person als ‚sprechend†˜ im Diskurs subjektiviert sein muss. Erst dann kann sich eine Person Raum als teilhabend aneignen. Inklusion bedeutet in diesem Sinne also, nicht nur ‚barrierefreie†˜ Zugänge zu schaffen, sondern Teilhabe an innerdiskursiven Praxen und ihrer Gestaltung zu ermöglichen.

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Beitrag
Behindernde Räume. Aneignungs- und Teilhabepraxen im Sozialraum
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 2, Jahr 2020, Seite 105 - 113

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Titel

Behindernde Räume. Aneignungs- und Teilhabepraxen im Sozialraum

Zeitschrift

Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 2, Jahr 2020, Seite 105 - 113

DOI

10.3262/GL2002105

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Print ISSN

0943-8394

Verlag

Beltz Juventa

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