Die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen, die in Werkstatten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, ist über Werkstattrate und seit Juni 2001 über eine eigene Mitwirkungsverordnung vorgesehen: Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Obwohl diese Verordnung vor 20 Jahren in Kraft getreten ist und eine beachtliche Anzahl von Personen betrifft, liegt erst jetzt die erste empirische Bestandsaufnahme dazu vor, wie die WMVO in der Praxis umgesetzt wird und wie nachhaltig die bestehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in der Praxis verankert sind. Der vorliegende Beitrag stellt ausgewählte Ergebnisse der empirischen Dissertation vor und greift die Fragestellung auf, wie durchsetzungsstark Werkstattratsgremien im Werkstattalltag sind.
Beitrag
20 Jahre Werkstätten-Mitwirkungsverordnung – Wie durchsetzungsstark sind Werkstatträte? Ergebnisse einer Mixed-Methods-Studie
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2021, Seite 167 - 177
20 Jahre Werkstätten-Mitwirkungsverordnung – Wie durchsetzungsstark sind Werkstatträte? Ergebnisse einer Mixed-Methods-Studie
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2021, Seite 167 - 177
10.3262/GL2103167
Viviane Schachler, 20 Jahre Werkstätten-Mitwirkungsverordnung – Wie durchsetzungsstark sind Werkstatträte? Ergebnisse einer Mixed-Methods-Studie (2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0943-8394, 2021 #3, S.167
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0943-8394
Beltz Juventa