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Gemeinsam leben

Barrierefreie Hochschule – Eine Betrachtung aus rechtlicher Sicht

Zusammenfassung

Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems verpflichtet. Dieses betrifft auch den hochschulischen Bereich. Da sich nach überwiegender Auffassung aus der UN-BRK als völkerrechtlichem Vertrag für die einzelne Person keine individuellen, subjektiven Rechte, die vor Gericht eingeklagt werden könnten, ableiten lassen, bedarf es der Umsetzung der Zielvorgaben ins nationale Recht. In jedem Bundesland gibt es ein eigenes Hochschulgesetz, das jeweils durch das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz ergänzt wird. Im Ergebnis kommt es für individuelle Ansprüche im Wesentlichen darauf an, ob zur Sicherstellung einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden, die wiederum keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung der Hochschule darstellen dürfen. Aus sozialrechtlicher Sicht können zudem Leistungen zur Teilhabe an Bildung beantragt werden.

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Beitrag
Barrierefreie Hochschule – Eine Betrachtung aus rechtlicher Sicht
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 4, Jahr 2024, Seite 204 - 211

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Titel

Barrierefreie Hochschule – Eine Betrachtung aus rechtlicher Sicht

Zeitschrift

Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 4, Jahr 2024, Seite 204 - 211

DOI

10.3262/GL2404204

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Print ISSN

0943-8394

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Marc Sieper

Schlagwörter