Es ist eine der größten Leistungen der Pädagogik, den Nachweis geführt zu haben, dass alle Menschen bildungsfähig sind. Dieser Nachweis ist noch nicht sehr alt und stellt auch heute viele Staaten vor gewaltige Herausforderungen. Noch in der Mitte des letzten Jahrhunderts hatten in Deutschland zahlreiche Kinder mit Behinderungen keinen Zugang zu Bildung. Sonderschulen wurden eingerichtet, weil sich zum damaligen Zeitpunkt niemand vorstellen konnte, dass Kinder mit Behinderungen an einer allgemeine Schule lernen.
Um das Recht auf Bildung durchzusetzen, wurde analog zur allgemeinen Schulpflicht die Pflicht zum Besuch der Sonderschule ausgesprochen. Der Begriff der Schulunfähigkeit wurde in den Schulgesetzen der Länder gestrichen. Die Kostenträger - allen voran die Länder und Kommunen - waren verpflichtet für eine entsprechende Personal und Sachausstattung Sorge zu tragen.
Beitrag
Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. Oktober 2011
Sonderpädagogische Förderung (ISSN 1866-9344), Ausgabe 04, Jahr 2012, Seite 362 - 367
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Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. Oktober 2011
Sonderpädagogische Förderung (ISSN 1866-9344), Ausgabe 04, Jahr 2012, Seite 362 - 367
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