Zusammenfassung: Benachteiligung meint jede Form der weniger günstigen Behandlung einer Person aufgrund eines Merkmals wie Geschlecht, Alter, Herkunft, körperliche Fähigkeit usw. Diskriminierung ist eine gesellschaftliche Realität, die in allen Lebensbereichen, auch an Universitäten, zu finden und oft strukturell verankert ist. Hochschulen sind öffentliche, von Machtstrukturen geprägte Orte und haben den gesetzlichen Auftrag, Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit die gleichen Chancen zu ermöglichen und inklusive Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine Maßnahme ist der Nachteilsausgleich. Dieser Rechtsanspruch soll helfen, Beeinträchtigungen, die sich aus Behinderung und chronischer Krankheit ergeben, zu kompensieren, und dient dazu, allen Studierenden die gerechte Teilhabe am Studienalltag zu ermöglichen bzw. vor allem die Chancen auf Studienerfolg zu erhöhen. Im vorliegenden Beitrag wird der Nachteilsausgleich als Instrument inklusiver Hochschullehre überblicksartig in den hochschulpolitischen Ansätzen des Diversity Managements verortet: Antidiskriminierung, Minderheiten-Förderung und Diversity Mainstreaming bzw. Disability Mainstreaming. Dabei wird am Beispiel der Universität Rostock gefragt, ob und wie in Prüfungsordnungen Behinderung und chronische Krankheit als "defizitär" markiert werden und ob dadurch Ausgrenzung, die eigentlich verhindert werden soll, nicht letztlich (re-)produziert wird. Schlüsselwörter: Nachteilsausgleich, Diversity Management, Mainstreaming, Teilhabe, Chancengleichheit, Prüfungsordnungen
Abstract: Discrimination denotes any form of less favourable treatment of people based on their gender, age, origin, physical capacities, etc. Discrimination is a social reality that is omnipresent and it is structurally embedded in all aspects of life, including universities. Universities are public domains characterized by power relations that have the legal mission to create equal opportunities and inclusive conditions for people with physical impairments and chronic disease. One intervention is the compensation of disadvantages. This legal right is supposed to help compensate impairments and serves to realise the equitable participation of all students in academic life. The article defines the compensation of disadvantages as a tool of inclusive postsecondary education in context of the academic policy approaches of Diversity Management: Anti-discrimination, Affirmative Action, and Disability Mainstreaming. Considering the example of University of Rostock, it questions if and how study, exam regulations stigmatize people with disabilities and chronic disease as "deficient" and if exclusion, which is supposed to be avoided, is actually reinforced.
Keywords: disadvantage/disability compensation, diversity management, mainstreaming, participation, equal opportunities, examinations regulations
Beitrag
Inklusions- und Exklusionspotenzial von Nachteilsausgleichen am Beispiel der Universität Rostock
Sonderpädagogische Förderung (ISSN 1866-9344), Ausgabe 04, Jahr 2016, Seite 380 - 396
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Inklusions- und Exklusionspotenzial von Nachteilsausgleichen am Beispiel der Universität Rostock
Sonderpädagogische Förderung (ISSN 1866-9344), Ausgabe 04, Jahr 2016, Seite 380 - 396
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