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»Ein Schulabschluss wird nicht vergeben …«

Zusammenfassung

Im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen wird in Deutschland kein eigener Schulabschluss angeboten. Eine (mitunter mögliche) Vergabe des Ersten Allgemeinen Schulabschlusses an Schüler:innen des Schwerpunktes Lernen regeln die einzelnen Bundesländer höchst unterschiedlich. Diese seit Jahrzehnten bekannte Form der institutionellen Diskriminierung im Schwerpunkt Lernen wurde auch durch die Einführung der Inklusion nicht behoben, sie wird aber teilweise mit neuen Argumenten begründet. Im vorliegenden Beitrag werden die abschlussrelevanten Bestimmungen der Bundesländer für den Schwerpunkt Lernen sowie die Begründungsmuster für diese Exklusionsmechanismen diskutiert.

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Beitrag
»Ein Schulabschluss wird nicht vergeben …«
Sonderpädagogische Förderung heute (ISSN 1866-9344), Ausgabe 1, Jahr 2024, Seite 36 - 48

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Titel

»Ein Schulabschluss wird nicht vergeben …«

Zeitschrift

Sonderpädagogische Förderung heute (ISSN 1866-9344), Ausgabe 1, Jahr 2024, Seite 36 - 48

DOI

10.3262/SZ2401036

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Print ISSN

1866-9344

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Joachim Schroeder / Uta Wagner

Schlagwörter

School Law
Federal States
Institutional Discrimination
School Leaving Certificate
Special Educational Needs on Learning