Reinhard Liebig geht im Beitrag davon aus, dass die gesetzlich vorgegebene Partizipation von Jugendlichen in allen Belangen der Jugendarbeit insbesondere bei der kommunalen Pflichtaufgabe der Jugendhilfeplanung verwirklicht werden sollte. Dieser normativen Vorgabe des Gesetzgebers steht jedoch entgegen, dass viele Kommunen heute - aufgrund knapper finanzieller Spielräume - kaum in der Lage sind, zum Teil aufwändige Verfahren der Partizipation von Jugendlichen angemessen umzusetzen. Auf der Basis von bundesweiten Befragungsergebnissen des Deutschen Jugendinstituts bei den Jugendämtern kommt der Wissenschaftler zu dem Befund, dass aktuell in den Kommunen - trotz eines allgemeinen Bedeutungszuwachses des Konzepts "Partizipation" - von einem Rückgang partizipativer Planungsprozesse ausgegangen werden muss. Liebig untermauert diesen Befund mit Daten, die der Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund 2015 aus einer Befragung von Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen gewonnen hat. Das zentrale Ergebnis: Beim Thema Partizipation ist weiterhin von einer Lücke zwischen dem Anspruch der Jugendämter und ihrer Umsetzungspraxis in der Jugendhilfeplanung auszugehen. Jugendpartizipation ist oft auf isolierte und singuläre Maßnahmen reduziert.
Beitrag
Jugendhilfeplanung und die Berücksichtigung von Interessen und Lebenslagen junger Menschen
deutsche jugend (ISSN 0012-0332), Ausgabe 03, Jahr 2017, Seite 112 - 120
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Jugendhilfeplanung und die Berücksichtigung von Interessen und Lebenslagen junger Menschen
deutsche jugend (ISSN 0012-0332), Ausgabe 03, Jahr 2017, Seite 112 - 120
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