Im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird rechtlich garantiert, dass unabhängig vom Geschlecht ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung besteht. Zudem besteht der Auftrag, die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen für alle Arbeits- und Handlungsfelder, also auch für die Hilfen zur Erziehung, gleichermaßen zu berücksichtigen (§ 9 SGB VIII) (vgl. hierzu auch Hartwig/Kugler 2010: 270). Das Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung hat sich in den letzten Jahren quantitativ ausgeweitet und von der Angebotsseite her ausdifferenziert. Nahezu unverändert ist jedoch die Verteilung der Geschlechter geblieben: Mädchen sind in den Hilfen zur Erziehung und grundsätzlich auch in den Inobhutnahmen unterrepräsentiert. Dies wird im Folgenden mit Hilfe der Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zu den erzieherischen Hilfen und dem angrenzenden Arbeitsbereich der Inobhutnahmen empirisch belegt.
Beitrag
Mädchen in den Hilfen zur Erziehung und den Inobhutnahmen - aktuelle statistische Auswertungen
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 5, Jahr 2014, Seite 265 - 270
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Mädchen in den Hilfen zur Erziehung und den Inobhutnahmen - aktuelle statistische Auswertungen
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 5, Jahr 2014, Seite 265 - 270
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