Mit dem seit Juni 2021 in Kraft getretenen sog. „Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetz (KJSG)“ und dem § 4a SGB VIII hat auch der Gesetzgeber verdeutlicht, was Kinder, Jugendliche und Familien mit Jugendhilfeerfahrung, aber auch Teile der Fachszene seit langem fordern – und was auch schon mit der UN-Kinderrechtskonvention geltendes Recht war: Die Perspektiven, das Wissen und die Ideen zum eigenen Leben sind ernst zu nehmen und zentraler Bestandteil von Hilfeprozessen, wenn sie denn hilfreich sein sollen. Es existiert nun ein eigenständiger Rechtsanspruch auf Selbstvertretung, der in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe verwirklicht werden muss.
Beitrag
How to do „Selbstorganisation“
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 3, Jahr 2022, Seite 139 - 141
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How to do „Selbstorganisation“
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 3, Jahr 2022, Seite 139 - 141
10.3262/FOE2203139
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