Am 31.12.2022 ist das neue Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Damit wird geduldeten Personen, die sich am 31.10.2022 seit 5 Jahren ununterbrochen mit Aufenthaltserlaubnis, Gestattung oder Duldung in Deutschland aufgehalten haben, die neue „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ für die Dauer von max. 18 Monaten erteilt. Die wichtigsten Inhalte werden im Folgenden dargestellt.
Beitrag
„Chancen-Aufenthaltsrecht“ in Kraft getreten
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 2, Jahr 2023, Seite 122 - 123
„Chancen-Aufenthaltsrecht“ in Kraft getreten
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 2, Jahr 2023, Seite 122 - 123
10.3262/FOE2302122
Norbert Struck, „Chancen-Aufenthaltsrecht“ in Kraft getreten (2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0947-8957, 2023 #2, S.122
Artikelseite content-select.com
0947-8957
Beltz Juventa