Forum Erziehungshilfen

Folgen rechtswidriger Befristungen von HzE durch Jugendämter

Zusammenfassung

Häufig umgehen Jugendämter im Einzelfall ihre Kostenzahlungspflichten von einmal bewilligten Erziehungshilfen (§§ 27 ff. SGB VIII) mit zwei rechtswidrigen Vorgehensweisen: der Befristung von Bewilligungsbescheiden und/oder der Einstellung der Kostentragung nach Ablauf der Befristung trotz fortbestehendem Hilfebedarf. Rechtlich fraglich ist, ob die Jugendämter überhaupt bewilligte Hilfen zur Erziehung (HzE) befristen dürfen. Der folgende Beitrag zeigt die Rechtswidrigkeit der Befristung einer Hze anhand eines Fallbeispiels auf.

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Beitrag
Folgen rechtswidriger Befristungen von HzE durch Jugendämter
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 1, Jahr 2024, Seite 57 - 59

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Titel

Folgen rechtswidriger Befristungen von HzE durch Jugendämter

Zeitschrift

Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 1, Jahr 2024, Seite 57 - 59

DOI

10.3262/FOE2401057

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Print ISSN

0947-8957

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Peter Schruth

Schlagwörter