Der Careleaver e.V. und die IGfH haben sich in den letzten Jahren intensiv für einen sozialrechtlichen Status „Careleaver*in“ eingesetzt und diesen in unterschiedlichen fachpolitischen Stellungnahmen, Gremien und Beratungsprozessen eingefordert. Erst im Juni 2024 hat Josef Koch zusammen mit Laurette Rasch vom Careleaver e.V. im Familienausschuss des Bundestages ausführlich die Notwendigkeit eines sozialrechtlichen Status „Careleaver*in“ begründet.
Beitrag
Warum ein sozialrechtlicher Status „Careleaver*in“ ein wichtiger sozialpolitischer Schritt für die jungen Menschen und die Kinder- und Jugendhilfe ist!
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 6, Jahr 2024, Seite 29 - 32
Warum ein sozialrechtlicher Status „Careleaver*in“ ein wichtiger sozialpolitischer Schritt für die jungen Menschen und die Kinder- und Jugendhilfe ist!
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 6, Jahr 2024, Seite 29 - 32
10.3262/FOE2406029
Wolfgang Schröer, Warum ein sozialrechtlicher Status „Careleaver*in“ ein wichtiger sozialpolitischer Schritt für die jungen Menschen und die Kinder- und Jugendhilfe ist! (2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0947-8957, 2024 #6, S.29
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0947-8957
Beltz Juventa