Die Kinder- und Jugendhilfe steht vor neuen Aufgaben und Umbrüchen, denn das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Rechtsstellung junger Menschen zu stärken. Neben u. a. Beratungsansprüchen werden die Selbstorganisationen junger Menschen – wie auch anderen Adressat*innen des SGB VIII – in der Kinder- und Jugendhilfe strukturell gestärkt. Öffentliche Träger sollen mit selbstorganisierten Zusammenschlüssen zusammenarbeiten sowie diese anregen und fördern (vgl. §4a SGB VIII). Ein Meilenstein in der deutschen Kinder- und Jugendhilfe, hinter den nicht mehr zurückgetreten werden darf. Mit etwas Abstand zeigt sich aber auch eine Irritation der Rahmung der neuen Aufgabe, denn junge Menschen organisieren sich seit jeher und dies auch ohne Rechtsansprüche im SGB VIII.
Beitrag
Selbstvertretung junger Menschen im Machtgefüge der Kinder- und Jugendhilfe ? Entwicklungen, Perspektiven und Irritationen
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 6, Jahr 2024, Seite 37 - 42
Selbstvertretung junger Menschen im Machtgefüge der Kinder- und Jugendhilfe ? Entwicklungen, Perspektiven und Irritationen
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 6, Jahr 2024, Seite 37 - 42
10.3262/FOE2406037
Stefan Wedermann, Selbstvertretung junger Menschen im Machtgefüge der Kinder- und Jugendhilfe ? Entwicklungen, Perspektiven und Irritationen (2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0947-8957, 2024 #6, S.37
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Beltz Juventa