Es wird eine Fallvignette vorgestellt von einer jungen Frau, die – im Kontext häuslicher Gewalt – eine Hilfe für junge Volljährige in einer Wohngruppe beantragt. Eine Abwesenheit der fallzuständigen Fachkraft im Regionalen Sozialen Dienst (RSD) führt dazu, dass die Leistungsebene den Fall an sich zieht und mit einer Vielzahl von Fehleinschätzungen und Falschinformationen den Hilfebedarf abweist. Im ersten Teil wird die Fallvignette dargestellt, im zweiten Teil wird in 13 Punkten eine rechtlich-fachliche Bewertung vorgenommen und schließlich wird als Gegenvorschlag eine Schadensersatzklage in Betracht gezogen.
Beitrag
Hilfeplanung als Verhinderungsstrategie ? eine Fallvignette. Und ein Gegenvorschlag
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 5, Jahr 2024, Seite 241 - 245
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Hilfeplanung als Verhinderungsstrategie ? eine Fallvignette. Und ein Gegenvorschlag
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 5, Jahr 2024, Seite 241 - 245
10.3262/FOE2405241
Artikelseite content-select.com
0947-8957
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