Immer noch werden geduldete MigrantInnen und Flüchtlinge in lagerähnlichen Unterkünften auf Jahre verwahrt. Seit 1980 ist die Abwertung der Lebensverhältnisse von MigrantInnen im Asylverfahren durch einen Einschluss im Lager (west-)deutsche Realität. Derzeit wird vermehrt über die Internierungslager für MigrantInnen an den südlichen Grenzen Europas diskutiert. Die unhaltbaren Lebensbedingungen dort und die tödlichen Folgen der militärischen Grenzsicherung geraten in die menschenrechtliche Kritik. Über die Lebensbedingungen in den hiesigen Lagern redet die große Öffentlichkeit jedoch nur ungern, es ist einfacher, die Menschenrechtsverletzungen bei den anderen zu suchen. Denn in der Bundesrepublik werden nun seit mehr als 25 Jahren Flüchtlinge, die einen Asylantrag stellen, in dezentral gelegenen, über das Bundesgebiet verteilten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Dies betrifft auch diejenigen Menschen, die nur ein Aufenthaltsrecht in Form einer Duldung bekommen, und deren Aufenthaltsperspektive eher drei Monate als maximal ein Jahr beträgt, die jedoch kettenhaft auf Jahrzehnte verlängert wird (sog. Kettenduldungen). Diese Menschen werden über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) versorgt. Dies bedeutet jahrelange Unterbringung in isolierten, lagerähnlichen Gemeinschaftsunterkünften, ein restriktiv regulierter Arbeitsmarktzugang, die Auszahlung der deshalb notwendig werdenden und sowieso gekürzten ?Hilfe zum Lebensunterhalt? in Sachleistungsform (ca. 50% des normalen ALG?II-Satzes), ein Ausbildungsverbot und eine verminderte gesundheitliche Versorgung.
Beitrag
Soziale Arbeit im Ausnahmezustand
Migration und Soziale Arbeit (ISSN 1432-6000), Ausgabe 2, Jahr 2011, Seite 124 - 128
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Soziale Arbeit im Ausnahmezustand
Migration und Soziale Arbeit (ISSN 1432-6000), Ausgabe 2, Jahr 2011, Seite 124 - 128
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