Seit Mitte der 2000er Jahre befindet sich eine eigenständige Integrationsberichterstattung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene im Aufbau. Im Kern knüpft diese an die in den 1970er Jahren eingeführte Sozialberichterstattung an. Deren Grundgedanke war eine gesellschaftliche Dauerbeobachtung mit Hilfe von Sozialindikatoren als Grundlage für eine aktive (Sozial-)Politik, die Modernisierung und Wohlfahrtsentwicklung verbindet (vgl. Zapf 2003).
Unabhängig der Frage, ob und wie eine eigenständige Integrationsberichterstattung zu begründen ist, fällt die vergleichsweise späte Einführung auf. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass erst ab den 2000er Jahren eine Selbstanerkennung der Bundesrepublik Deutschland als Einwanderungsgesellschaft stattfindet, verbunden mit der Einsicht, dass Integration als eine politische Gestaltungs- und Steuerungsaufgabe zu begreifen ist (vgl. Bade 2007, Filsinger 2009).
Die im Jahr 2004 berufene Sachverständigenkommission "Zuwanderung und Integration" stellte fest, dass Migrantinnen und Migranten zwar in der Sozialberichterstattung (z.B. im jährlichen "Datenreport") berücksichtigt werden. Es fehle jedoch an einer systematischen, längsschnittorientierten Integrationsberichterstattung ("Integrationspanel"), die Voraussetzungen für die Entwicklung und Bewertung von Interventionen schafft (Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration 2004).
Die Anregungen des Sachverständigenrats wurden zunächst von den Kommunen aufgenommen, die bereits in der Integrationspolitik eine Vorreiterrolle wahrgenommen haben (vgl. Filsinger 2009). Den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt 2006) folgend sind Integrationsmonitorings in vielen Großstädten eingeführt worden. Im Jahr 2009 legte die Bundesregierung einen ersten Integrationsindikatorenbericht vor, dem ein zweiter im Jahr 2012 folgte (vgl. Beauftragte 2009, 2012). Mittlerweile ist auch eine Integrationsberichterstattung der Bundesländer im Aufbau (vgl. Santel 2011). Komplementiert wird diese Integrationsberichterstattung durch den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, der mittlerweile sein drittes Jahresgutachten mit Integrationsbarometer vorgelegt hat (vgl. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration 2010, 2012, 2013).
Mit der Integrationsberichterstattung ist ein Typus von Berichterstattung eingeführt, der bestimmte Spezifika aufweist. Mit der Fokussierung auf eine Bevölkerungsgruppe, die Migrantinnen und Migranten, weist sie Gemeinsamkeiten etwa mit der Kinder- und Jugendberichterstattung auf, unterscheidet sich aber z.B. von der Bildungsberichterstattung, die alle Bevölkerungsgruppen im Blick hat. Zentrales Unterscheidungsmerkmal ist jedoch die Beobachtung der Gesellschaft unter einem spezifischen Blickwinkel, nämlich Integration.
Beitrag
Integrationsmonitoring - Entwicklung, Kritik und Perspektiven
Migration und Soziale Arbeit (ISSN 1432-6000), Ausgabe 3, Jahr 2013, Seite 229 - 235
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Migration und Soziale Arbeit (ISSN 1432-6000), Ausgabe 3, Jahr 2013, Seite 229 - 235
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