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Migration und Soziale Arbeit

Beschneidung des männlichen Kindes (§ 1631 d BGB) und die Aufgaben der Jugendhilfe

Zusammenfassung

Abstract: Ein Urteil des Landgerichts Köln, in dem die Strafbarkeit der Beschneidung männlicher Kinder festgestellt wurde, hat die Öffentlichkeit im Jahr 2012 aufgeschreckt. Proteste insbesondere von Religionsgemeinschaften waren die Folge. Der Gesetzgeber reagierte gemessen an sonstigen Gesetzgebungsverfahren ungewöhnlich schnell und änderte das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Beschneidungen sind jetzt grundsätzlich zulässig. Die Grenze bildet das "Kindeswohl". Die Praxis muss nun mit dieser Regelung in einem für die Betroffenen sehr wichtigen Bereich zurechtkommen.



Schlüsselwörter: Beschneidung, Kindeswohl



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Beitrag
Beschneidung des männlichen Kindes (§ 1631 d BGB) und die Aufgaben der Jugendhilfe
Migration und Soziale Arbeit (ISSN 1432-6000), Ausgabe 1, Jahr 2014, Seite 84 - 88

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Titel

Beschneidung des männlichen Kindes (§ 1631 d BGB) und die Aufgaben der Jugendhilfe

Zeitschrift

Migration und Soziale Arbeit (ISSN 1432-6000), Ausgabe 1, Jahr 2014, Seite 84 - 88

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Print ISSN

1432-6000

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Sabahat Gürbüz

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