Im März 2021 wurde das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom Gesetzgeber verabschiedet. Es soll 2023 in Kraft treten. Ein erklärtes Ziel ist die Stärkung der Selbstbestimmung in den betreuungsrechtlichen Verfahren und im Rahmen einer Betreuung selbst. Das Betreuungsrecht aus dem Jahre 1992 wurde damit einer grundlegenden Reform unterzogen. Dieser Vorgang wird zum Anlass genommen, die Entwicklung vormundschaftlicher und später betreuungsrechtlicher Bestimmungen und Praxis in einem historischen Rückblick von der Antike über das Mittelalter und die Frühe Neuzeit bis in die Gegenwart nachzuzeichnen, um die Bedeutung der gerade durchgeführten Reform besser würdigen zu können.
Beitrag
Von der Vormundschaft zur Betreuung
Sozialmagazin (ISSN 0340-8469), Ausgabe 10, Jahr 2021, Seite 6 - 13
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Von der Vormundschaft zur Betreuung
Sozialmagazin (ISSN 0340-8469), Ausgabe 10, Jahr 2021, Seite 6 - 13
10.3262/SM2110006
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0340-8469
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