Seit dem Prozess gegen eine Osnabrücker Sozialarbeiterin sehen sich die Fachleute in der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Gefährdung ihrer Arbeit von außen, nämlich durch die Strafjustiz konfrontiert. Die Strafprozesse gegen Sozialarbeiter haben auf Seiten der professionellen Helfer zu erheblichen Verunsicherungen geführt. Der zu betreuende Fall kann aus Gründen des Selbstschutzes gegenüber strafrechtlichen Risiken auch mit Blick auf die eigene Absicherung diskutiert werden. Im Mittelpunkt sozialarbeiterischer Überlegungen stünden in diesem Szenario jedoch nicht mehr das Wohl des Kindes und die bestmögliche Lösung für die Eltern, sondern der Drang, die Risiken für die Fachkräfte so gering wie möglich zu halten. In dem Beitrag geht Thomas Buchholz vor allem auf Fallberatung im kollegialen Kreis Bezug ein und unterscheidet zwischen der Fallentscheidung in kollegialer Zusammenarbeit und der Risikoabschätzung zwischen mehreren Fachkräften. Denn gerade diese beiden Formen münden unmittelbar in einer Fallentscheidung des betreuenden Sozialarbeiters und sind daher von grundlegender Bedeutung für den Verlauf eines Hilfeverfahrens.
Beitrag
Fallberatung im kollegialen Kreis
Sozialmagazin (ISSN 0340-8469), Ausgabe 2, Jahr 2008, Seite 16 - 22
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Fallberatung im kollegialen Kreis
Sozialmagazin (ISSN 0340-8469), Ausgabe 2, Jahr 2008, Seite 16 - 22
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