Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit

Pflegerische Begriffe im deutschen Sozialrecht

Zusammenfassung

Mit dem Ende des zweiten Weltkrieges und dem Ende der verheerenden Herrschaft des Faschismus in Deutschland wird nun die erste Kohorte geistig behinderter Menschen in der Bundesrepublik Deutschland alt. Die nach dem Ende der Naziherrschaft geborenen Menschen mit geistiger Behinderung haben teilweise bereits das sechzigste Lebensjahr weit überschritten. Durch Euthanasie und Morde im Faschismus sind ältere Jahrgänge bei geistig behinderten Menschen im vergleich zu nicht behinderten Menschen unterrepräsentiert1. Mit zunehmenden Alter sehen sich Betroffene und bei Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen auch Leistungserbringer und Kostenträger mit einem zunehmenden Pflegebedarf konfrontiert. An diesem Punkt setzen vielfältige Diskussionen über Art und Weise pflegerischer Handlungen ein, die auf Seiten aller Beteiligten von großer Unsicherheit geprägt zu sein scheinen. Im Folgenden soll deshalb ein Überblick über pflegerische Begriffe im bundesdeutschen Sozialrecht gegeben werden. Insbesondere werden die für die Leistungsempfänger, -erbringer und -träger signifikanten Gesetze, Richtlinien und Gerichtsurteile vorgestellt, ihre Auswirkungen auf das Leistungsgeschehen beleuchtet und aus ihnen resultierende, wichtige Implikationen dargestellt.

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Beitrag
Pflegerische Begriffe im deutschen Sozialrecht
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 6, Jahr 2008, Seite 436 - 441

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Titel

Pflegerische Begriffe im deutschen Sozialrecht

Zeitschrift

TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 6, Jahr 2008, Seite 436 - 441

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Print ISSN

0342-2275

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Benjamin Schneider

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