Die Behinderungshilfe und die Psychiatrie ist in den vergangenen Jahren wie kaum ein anderer Bereich im sozialen System von sozial-politischen Änderungen und konzeptionellen Weiterentwicklungen gekennzeichnet. Im Fokus der Analyse der Behindertenhilfe und Psychiatrie stehen die Auswirkungen auf die Lebenslage und Lebensqualität von behinderten und psychisch kranken Menschen. Generell geht es um die Frage: Wie stellt sich die jetzige Lebenssituation von behinderten Menschen in unserer Gesellschaft dar und wie muss sich das zukünftige Leistungsprofil der Einrichtungen und Dienste verändern, damit behinderte und psychisch kranke Menschen als gleichberechtigte Bürger und Bürgerinnen in die Gesellschaft integriert sind. -- Das zentrale Ziel aller Reformbemühungen in der Psychiatrie und Behindertenhilfe besteht im Aufbau gemeindeintegrierter Hilfesysteme, die ohne Ausgrenzung allen Menschen mit Behinderungen weitgehend selbstbestimmte Lebensbedingungen und gesellschaftliche Teilhabe in den Bereichen Wohnen, Tätigsein und soziale Kontakte ermöglichen sollen (Gromann 2007). -- Die Sozialpolitik für Menschen mit Behinderungen steht vor einem grundlegenden Wandel, der als Paradigmenwechsel - von der Fürsorge zur Selbstbestimmung und Teilhabe - betrachtet werden kann. Es entwickelten sich neue Ansätze für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Unter Schlagworten wie "Empowerment", "Partizipation" oder "Inklusion" finden sie Einzug in die Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen. Insbesondere die Leitidee der "Inklusion" führt dabei für alle am Prozess Beteiligten zu einem Wechsel der Perspektiven. -- Entscheidende Bedeutung für diese neue Entwicklung hat das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinigten Nationen verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Übereinkunft zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Bürger anzuerkennen, die ein selbstbestimmtes Leben führen und von der Gesellschaft erwarten können, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Barrierefreiheit einsetzt und die Diskriminierung behinderter Menschen bekämpft. -- In der Bundesrepublik Deutschland haben sich durch das SGB IX, das Behinderten-Gleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft verändert. Jedoch sind weder die rechtlichen noch die gesellschaftlichen Bedingungen in Deutschland derzeitig ausreichend, um die Leitidee der Inklusion umzusetzen. -- "Die Hoffnungen in der Behindertenhilfe ebenso wie in der Gesellschaft insgesamt richten sich auf eine Zukunft sozial gerechter Infrastrukturen von Bildung, Beschäftigung und Wohnen. -- Aber es verbinden sich mit den gegenwärtigen Entwicklungen ebenso sehr berechtigte Befürchtungen. Zur Kritik und Sorge gibt es genug Anlass, aber es müssen jetzt die Aufgaben für die Sicherung des Erreichten und die Gestaltung der Zukunft angegangen werden, denn weder kann der Stand in Gänze befriedigen noch kann auf die Verlängerung bisheriger Entwicklungen gesetzt werden" (Beck, 2005). -- --
Beitrag
Menschen mit Behinderungen und psychisch Kranke: Wie wollen wir in Zukunft gemeinsam leben?
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 2, Jahr 2009, Seite 90 - 103
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Menschen mit Behinderungen und psychisch Kranke: Wie wollen wir in Zukunft gemeinsam leben?
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 2, Jahr 2009, Seite 90 - 103
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