Nach jahrelanger Diskussion hat der Bundestag am 18.06.2009 ein Gesetz zu Patientenverfügungen beschlossen, welches zum 01.09. 2009 in Kraft getreten ist. Zur kontrovers geführten Diskussion zu Patientenverfügungen und deren Verbindlichkeit haben eine Vielzahl von Arbeitsgruppen, Kommissionen, Gremien, Verbänden und Einzelpersonen Vorschläge für eine gesetzliche Regelung gemacht. -- Die rechtspolitische Diskussion begann verstärkt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mit dem Beschluss vom 17.03.2003, welcher in unterschiedlicher Weise interpretiert werden konnte und mehr Unsicherheiten verursachte als Klarheit zu schaffen. In Folge berief die Bundesministerin der Justiz die Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" unter Vorsitz des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshofs Kutzer, welche im Juni 2004 Vorschläge zur Regelung von Patientenverfügungen im Betreuungsrecht und zur Klarstellung des zulässigen Behandlungsverzichts oder der Beendigung einer Behandlung im Strafrecht vorlegte. Dieser Gesetzgebungsvorschlag wurde von einer Gruppe Abgeordneter des Bundestages um den SPD-Abgeordneten Stünker aufgegriffen und aus der Mitte des Bundestages in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. -- Ein zweiter Gesetzgebungsentwurf einer Gruppe um den CDU-Abgeordneten Bosbach wollte die Wirksamkeit von Patientenverfügung an eine obligatorische Beratung koppeln und ansonsten nur für Situationen einer Erkrankung mit unumkehrbar tödlichem Verlauf zulassen. Im weiteren Verlauf der rechtspolitischen Diskussion hat der CSU-Abgeordnete Zöller einen dritten Entwurf eingebracht, der sich auf wenige Vorgaben beschränkte und eine Begrenzung der Reichweite einer Patientenverfügung nicht vorsah. -- Eine Fusionierung der Entwürfe der Gruppen um die Abgeordneten Stünker und Zöller scheiterte vermutlich angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl und die Modifikation des Stünker-Antrages griff die auch von der Zöller-Gruppe geforderte Feststellung der ärztlichen Indikation und die dialogische Umsetzung auf. -- In der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 18.06.2009 wurde bei aufgehobenem Fraktionszwang der Stünker-Entwurf verabschiedet. Das Gesetz passierte am am 10.07. 2009 den Bundesrat und wurde als 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts vom Bundespräsidenten ausgefertigt und mit Datum vom 29.07.2009 veröffentlicht. Die gesetzliche Regelung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum 01.09.2009 in Kraft getreten. -- --
Beitrag
Patientenverfügungen und ihre Anwendung in der Altenhilfe
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 1, Jahr 2010, Seite 4 - 11
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Patientenverfügungen und ihre Anwendung in der Altenhilfe
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