Das Betreuungsrecht wird nur selten öffentlich diskutiert, und dann auch nur, sofern tatsächliche oder vermeintliche Skandale aufgedeckt werden. Die meiste Zeit führt das Betreuungsrecht ein Schattendasein. Damit wird man der Bedeutung des Betreuungsrechts allerdings nicht gerecht. Es stellt einen tiefen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen dar und kann grundsätzlich jeden treffen. Nach der letzten großen Reform des Betreuungsrechts hat das Justizministerium eine Erhebung in Auftrag gegeben - ein Zwischenbericht und der Endbericht liegen nunmehr vor. Dies sollte durchaus Anlass sein für eine breite öffentliche Diskussion über die weitere Gestaltung des Betreuungsrechts. Dabei ist unbedingt zwischen Struktur und Funktion bzw. dem Betreuungsrecht an und für sich zu differenzieren. Widrigenfalls könnte eine, wie zu erwarten ist, erneute Reform die überaus beklagenswerte Situation verschlimmern, indem trotz Änderung auf einer Seite keine Besserung im Ganzen eintritt. Man kann mit unterschiedlichen Strukturen die gleiche Funktion erzielen ebenso wie mit den gleichen Strukturen eine andere Funktion. Da jedoch sowohl die Strukturen als auch die Funktion kritikwürdig sind, muss eine wirkliche Reform auf beiden Seiten ansetzen, um eine tatsächliche Hebung der Verhältnisse zu bewirken. -- --
Beitrag
Der Schutz des Einzelnen und nicht seine Entmündigung muss das Ziel sein
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 2, Jahr 2010, Seite 84 - 92
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Der Schutz des Einzelnen und nicht seine Entmündigung muss das Ziel sein
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 2, Jahr 2010, Seite 84 - 92
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