Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit

Zwei Jahre Unterhaltsreform

Zusammenfassung

Die Unterhaltsrechtsreform aus dem Jahr 2008 hat für die Profession der Sozialen Arbeit sowohl auf Mikroebene des Einzellfalls als auch auf politischer Makroebene weitreichende Relevanz. Ehe und Familie bilden den privatesten Raum der meisten Menschen und stehen verfassungsrechtlich gemäß Art. 6 GG unter besonderem Schutz des Staates. Gleichzeitig sind sie sozialberuflicher Unterstützung und Kontrolle stark unterworfen. Das doppelte Mandat des Sozialarbeiters wird hier in besonderem Umfang virulent, deutlich wird dies bspw. am staatlichen Wächteramt gemäß Art. 6 S. 2 GG. Ehe und Familie sind kein spezifisches Handlungsfeld, sondern Querschnittthema der Sozialen Arbeit. Gleiches gilt für die Genderperspektive, die im Zusammenhang mit der Unterhaltsreform beleuchtet werden muss. Schon allein aus diesem doppelten Querschnittcharakter resultiert eine außerordentliche Bedeutung der Unterhaltsreform für die meisten Bereiche der Sozialen Arbeit. Um die zur Einführung der neuen Rechtsnormen politisch heftig geführte öffentliche Debatte ist es erstaunlich still geworden. Nach nun zwei Jahren mit neuem Unterhaltsrecht soll in diesem Beitrag eine (bisher zu wenig unternommene) kritische Stellungnahme aus Sicht der Sozialen Arbeit erfolgen. -- -- --

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Beitrag
Zwei Jahre Unterhaltsreform
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 2, Jahr 2010, Seite 136 - 141

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Titel

Zwei Jahre Unterhaltsreform

Zeitschrift

TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 2, Jahr 2010, Seite 136 - 141

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Print ISSN

0342-2275

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Roman Schmahl

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