Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Jahr 2003 war neben der Einführung der Pflegeversicherung eine der weitreichendsten Reformen der sozialen Sicherungssysteme seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. -- Die Regelungen des SGB II, die derzeit knapp 7 Millionen Menschen (darunter rund 2 Millionen Minderjährige) direkt betreffen, sollten mit einem Mix aus Fördern und Fordern einerseits die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stärken. Andererseits sollte die Arbeitsvermittlung verbessert, die Unterstützung bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit ausgebaut und das soziokulturelle Existenzminimum für Erwerbsfähige sichergestellt werden. -- Die AWO hat die gesetzlichen Neuregelungen intensiv begleitet und diskutiert. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurde dabei grundsätzlich begrüßt. Der anfängliche Optimismus und die Hoffnungen auf eine Verbesserung der Lebenssituation Erwerbsfähiger müssen allerdings heute teilweise der Ernüchterung weichen. -- 5 Jahre nach der Einführung des SGB II muss festgestellt werden: -- 1. Das Ziel, der Mehrheit der Langzeitarbeitslosen wirkliche Perspektiven auf eine Integration in den Arbeitsmarkt zu eröffnen und damit ihre Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu beenden, wurde nicht erreicht. -- 2. Ein Großteil der Bevölkerung erlebt das SGB II unter der Bezeichnung "Hartz IV" als Bedrohung, nicht zuletzt, weil einseitig das Fordern betont und umgesetzt wurde. Dies zeigt sich vor allem mit Blick auf -- - die verschärften Zumutbarkeitsregelungen, -- - die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe auf das niedrigere Fürsorgeniveau, -- - die Verpflichtung zum Vermögenseinsatz, -- - die Ausdehnung von Hilfebedürftigkeit durch Schaffung von Bedarfsgemeinschaften, in denen die Beteiligten auch finanziell füreinander einzustehen haben. -- Unter der Bezeichnung "Hartz IV" wird das SGB II von den Menschen nicht als ein Hilfegesetz für Erwerbslose empfunden, sondern es steht für sozialen Abstieg, Armut, Ausgrenzung und Diskriminierung. -- Mit diesen Grundsätzen beteiligt sich die AWO durch eigene Vorschlägen und grundsätzliche Überlegungen an der Diskussion, wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende weiterentwickelt und verbessert werden kann. --
Beitrag
Arbeitsmarktpolitik weiterentwickeln - Hartz IV verbessern!
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 4, Jahr 2010, Seite 309 - 313
Wie möchten Sie bezahlen?
Für die Zahlung mit PayPal benötigen Sie ein PayPal-Konto, Sie können sich registrieren unter: www.paypal.com.
Wenn Sie im Kaufprozess auf www.beltz.de PayPal als Zahlungsart auswählen, werden Sie nach Abschluss des Prozesses auf das PayPal-Formular geleitet. Geben Sie in das Formular Ihren PayPal-Benutzernamen und Ihr Kennwort ein. Nach dem abgeschlossenen Bezahlvorgang erhalten Sie von PayPal eine Bestätigung per Mail für jede Transaktion. In Ihrem PayPal-Konto haben Sie Einblick in alle Transaktionen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung von PayPal Ihre persönlichen Daten in den USA unter den dort geltenden Datenschutzbedingungen gespeichert und verarbeitet werden.
Hilfe: Weitere Infos finden Sie auf den Hilfeseiten von PayPal. Die Telefonnummer des Kundendienstes finden Sie nach Login in Ihr PayPal-Konto unter dem Menüpunkt Kontakt > Rufen Sie uns an.
Mit Ihrem Handy bezahlen Sie über Ihre Mobilfunkrechnung oder über Ihr Prepaid-Guthaben. Es fallen zum Preis des Produktes keine weiteren Gebühren an. Sie können Beträge bis zu € 30,00 über dieses Verfahren bezahlen.
Bitte geben Sie im Kaufprozess Ihre Mobilfunknummer im angezeigten Feld ein. Per SMS erhalten Sie eine gebührenfreie Transaktionsnummer (TAN). Um die Zahlung zu bestätigen, tragen Sie die TAN im Online-Formular ein.
Die TAN kann nur einmal verwendet werden, sie ist 15 Minuten gültig. Der Betrag wird nach Verwendung der TAN über Ihre Mobilfunkrechnung oder von Ihrem Prepaid-Guthaben abgebucht. Wenn Sie die TAN nicht nutzen, verfällt diese nach 15 Minuten und es fallen keine Kosten für Sie an.
Die Handy-Bezahlung können Sie nur mit einer deutschen Mobilfunknummer nutzen, auch vom Ausland aus. Für Festnetznummern ist dieser Service nicht verfügbar.
Bei folgenden Anbietern ist die Bezahlung per Handy nicht möglich:
Als Vodafone Prepaid-Kunde müssen Sie Ihre Karte einmal neu aufladen, um den Service nutzen zu können.
Mögliche Gründe, wenn Sie keine SMS erhalten:
Falsche Handynummer: Sie haben sich beim Eingeben der Nummer vertippt.
Firmenhandy: Ihr Firmenvertrag erlaubt die Nutzung dieses Dienstes nicht.
Prepaid-Vertrag: Ihr Guthaben ist nicht ausreichend.
Gesperrt: Ihre SIM-Karte ist gesperrt.
Für die Abwicklung der Bezahlung per Handy nutzen wir den Dienstleister "Mobile Business Engine GmbH". Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur technischen Abwicklung an: info(at)mbe4.de.
Hier gelangen Sie zur Übersicht Ihrer abgeschlossenen Zahlungsvorgänge: https://portal.mbe4.de/mbe4customer/. Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer ein und bestätigen diese mit der TAN, die Sie per SMS erhalten.
Sie erhalten den kompletten Artikel als PDF mit Wasserzeichen.
Arbeitsmarktpolitik weiterentwickeln - Hartz IV verbessern!
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 4, Jahr 2010, Seite 309 - 313
Artikelseite content-select.com
0342-2275
Beltz Juventa