Zu einem menschenwürdigen Leben gehört - neben Nahrung, Kleidung, Hausrat, Hygiene und Gesundheit, der Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben - insbesondere eine angemessene Unterkunft. Ist der Einzelne nicht in der Lage, die Aufwendungen für eine angemessene Unterkunft aus eigener Kraft und eigenen Mitteln aufzubringen, so hat er einen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat im Februar 2010 hervorgehoben, dass dieser Anspruch unmittelbar aus dem Menschenwürdegrundsatz resultiert: Art. 1 Abs. 1 GG beinhaltet ein eigenständiges Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. -- Dieser Rechtsanspruch "ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu." Was bedeutet dies für den einzelnen Hilfebedürftigen? Fest steht, dass der Gesetzgeber die Konkretisierung des Anspruchs auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Bezug auf eine angemessene Unterkunft im Sozialhilferecht durch § 29 SGB XII und § 35 SGB XII vorgenommen hat, im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") durch § 22 SGB II. Die zentrale Aussage beider Gesetze ist identisch, auch wenn die Wortlaute von einander abweichen: Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. -- Der Gesetzgeber hat sich vom Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit leiten lassen, denn er hat die Gewährleistung der Menschenwürde an die tatsächlich entstehenden Kosten geknüpft, anstatt eine Pauschale für alle Hilfebedürftigen zu bestimmen. -- Indem die Berücksichtigung bzw. Gewährleistung der tatsächlichen Unterkunftskosten aber durch die Angemessenheit der Kosten begrenzt wurde, wurde ein unbestimmter Rechtsbegriff eingeführt, der auslegungsbedürftig ist. Das Bundessozialgericht hat diesen unbestimmten Rechtsbegriff während der letzten fünf Jahre "mit Leben gefüllt" und hierbei den Sozialleistungsträgern - d.h. konkret den Grundsicherungs- und Sozialhilfeträgern - erhebliche Anforderungen auferlegt, damit das Recht auf ein menschenwürdiges Leben nicht nur "auf dem Papier" steht, sondern in der Praxis gewährleistet wird. -- Dieser Beitrag will aufzeigen, wie der Rechtsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebens in Bezug auf eine angemessene Unterkunft durch die höchstinstanzliche Rechtsprechung gegenwärtig ausgefüllt wird. Hierbei soll beispielhaft auf das SGB II ("Hartz IV") eingegangen werden, das erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen Leistungen zur Verfügung stellt, wenn sie hilfebedürftig sind. Die Ausführungen sind im Großen und Ganzen auf das Sozialhilferecht übertragbar. Nicht berücksichtigt wird die Frage, welche Aufwendungen bei einem stationären Aufenthalt als angemessen anzusehen sind. --
Beitrag
Staatliche Leistungen zur Gewährleistung einer menschenwürdigen Unterkunft
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 5, Jahr 2010, Seite 330 - 338
Wie möchten Sie bezahlen?
Für die Zahlung mit PayPal benötigen Sie ein PayPal-Konto, Sie können sich registrieren unter: www.paypal.com.
Wenn Sie im Kaufprozess auf www.beltz.de PayPal als Zahlungsart auswählen, werden Sie nach Abschluss des Prozesses auf das PayPal-Formular geleitet. Geben Sie in das Formular Ihren PayPal-Benutzernamen und Ihr Kennwort ein. Nach dem abgeschlossenen Bezahlvorgang erhalten Sie von PayPal eine Bestätigung per Mail für jede Transaktion. In Ihrem PayPal-Konto haben Sie Einblick in alle Transaktionen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung von PayPal Ihre persönlichen Daten in den USA unter den dort geltenden Datenschutzbedingungen gespeichert und verarbeitet werden.
Hilfe: Weitere Infos finden Sie auf den Hilfeseiten von PayPal. Die Telefonnummer des Kundendienstes finden Sie nach Login in Ihr PayPal-Konto unter dem Menüpunkt Kontakt > Rufen Sie uns an.
Mit Ihrem Handy bezahlen Sie über Ihre Mobilfunkrechnung oder über Ihr Prepaid-Guthaben. Es fallen zum Preis des Produktes keine weiteren Gebühren an. Sie können Beträge bis zu € 30,00 über dieses Verfahren bezahlen.
Bitte geben Sie im Kaufprozess Ihre Mobilfunknummer im angezeigten Feld ein. Per SMS erhalten Sie eine gebührenfreie Transaktionsnummer (TAN). Um die Zahlung zu bestätigen, tragen Sie die TAN im Online-Formular ein.
Die TAN kann nur einmal verwendet werden, sie ist 15 Minuten gültig. Der Betrag wird nach Verwendung der TAN über Ihre Mobilfunkrechnung oder von Ihrem Prepaid-Guthaben abgebucht. Wenn Sie die TAN nicht nutzen, verfällt diese nach 15 Minuten und es fallen keine Kosten für Sie an.
Die Handy-Bezahlung können Sie nur mit einer deutschen Mobilfunknummer nutzen, auch vom Ausland aus. Für Festnetznummern ist dieser Service nicht verfügbar.
Bei folgenden Anbietern ist die Bezahlung per Handy nicht möglich:
Als Vodafone Prepaid-Kunde müssen Sie Ihre Karte einmal neu aufladen, um den Service nutzen zu können.
Mögliche Gründe, wenn Sie keine SMS erhalten:
Falsche Handynummer: Sie haben sich beim Eingeben der Nummer vertippt.
Firmenhandy: Ihr Firmenvertrag erlaubt die Nutzung dieses Dienstes nicht.
Prepaid-Vertrag: Ihr Guthaben ist nicht ausreichend.
Gesperrt: Ihre SIM-Karte ist gesperrt.
Für die Abwicklung der Bezahlung per Handy nutzen wir den Dienstleister "Mobile Business Engine GmbH". Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur technischen Abwicklung an: info(at)mbe4.de.
Hier gelangen Sie zur Übersicht Ihrer abgeschlossenen Zahlungsvorgänge: https://portal.mbe4.de/mbe4customer/. Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer ein und bestätigen diese mit der TAN, die Sie per SMS erhalten.
Sie erhalten den kompletten Artikel als PDF mit Wasserzeichen.
Staatliche Leistungen zur Gewährleistung einer menschenwürdigen Unterkunft
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 5, Jahr 2010, Seite 330 - 338
Artikelseite content-select.com
0342-2275
Beltz Juventa