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Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit

Menschenwürde im Sozialstaat des 21. Jahrhunderts

Zusammenfassung

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Mit diesen zwei Sätzen von schlichter Erhabenheit beginnt unser Grundgesetz in seinem Art. 1. Dass gerade dieser kategorische Imperativ vor mehr als 60 Jahren ganz an den Anfang unserer Verfassung gestellt worden ist, kam nicht von ungefähr. Es war die bittere historische Erfahrung, wie verächtlich und demütigend Menschen doch ihrer Würde beraubt werden oder ihr verlustig gehen können, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor mehr als 60 Jahren dazu bewegte, die Lehre daraus zu ziehen und die Menschlichkeit zum Maß allen staatlichen Handelns zu erheben. Da stand ihnen zum einen noch voller Schrecken die grausame Wirklichkeit des Naziregimes mit seinem Quälen und Foltern, Verstümmeln und Erniedrigen, Peinigen und Morden von Millionen Menschen in Europa vor Augen. Fassungslos wie beschämt darüber, dass solch menschenverachtendes Treiben möglich und geduldete wie unterstützte Alltäglichkeit gewesen war, wollten sie derartiger Barbarei mit diesem ersten Gebot der Verfassung ein unmissverständliches "Nie wieder" entgegenhalten und dem Staat eine absolute, unverrückbare Grenze für sein Handeln setzen. -- --

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Beitrag
Menschenwürde im Sozialstaat des 21. Jahrhunderts
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 3, Jahr 2011, Seite 177 - 184

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Titel

Menschenwürde im Sozialstaat des 21. Jahrhunderts

Zeitschrift

TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 3, Jahr 2011, Seite 177 - 184

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Print ISSN

0342-2275

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Christine Hohmann-Dennhard

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