Dieser Artikel befasst sich mit dem aktuellen Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern im Frauenhaus. Mehrere Forschungsprojekte zur sexuellen Gewalt gegen Kinder innerhalb der Familie haben die Koinzidenz von häuslicher Gewalterfahrung der Mütter und inzestuösem Missbrauch ihrer Kinder bestätigt. Gewalt gegen Frauen ist kein seltenes Erlebnis, 40?% aller Frauen in Deutschland erleben körperliche und/oder sexuelle Gewalt. Überwiegend kommen solche Erlebnisse im häuslichen Bereich vor und jede 4. Frau erlebt körperliche und/oder sexuelle Gewalt in Paarbeziehungen. Gewalt gegen Frauen im Rahmen der Familie ist daher aktuell ein großes Problem und Kinder erleben diese Vorfälle zu Hause oft mit. In ihrer Analyse von 300 Fällen häuslicher Gewalt fand Seith heraus, dass etwa drei Viertel der Frauen Mütter mit minderjährigen Kindern waren. In ihrer Befragung von 900 Frauen zur sexuellen Gewalt in der Ehe bemerkte Russell, dass oft nicht nur Ehefrauen sondern auch Kinder durch den gleichen Täter sexuelle Gewalt erleben und sie ist zu dem Schluss gekommen, dass die Taten ähnliche Wurzeln haben. Kelly (1988) hat in einer Studie zu allen Formen der sexualisierter Gewalt das Konzept eines Kontinuums entwickelt, um die Häufigkeit von sexuellen Gewalterlebnissen zu erfassen und warnte vor einer Spaltung in Gewalt gegen Frauen und Kinderschutz. Seitens des Rechtswesens und in der aktuellen Gestaltung des Hilfsangebots für Betroffene werden häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch von Kindern als völlig getrennte Probleme gesehen. Allerdings gibt es sehr viele Ähnlichkeiten in Form und Auswirkung dieser zwei Formen von Gewalt. Vor allem ist ein bewusster Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern im Frauenhaus erforderlich, nicht nur weil ein Frauenhausaufenthalt eine wichtige Gelegenheit für gezielte Hilfsangebote an missbrauchte Kinder ist, sondern auch weil ein Aufenthalt im Frauenhaus missbrauchten Kinder eine Schutzraum bietet und damit gewollt oder ungewollt eine Aufdeckung des Missbrauchs fördert.
Beitrag
Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern im Frauenhaus
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 6, Jahr 2011, Seite 426 - 434
Wie möchten Sie bezahlen?
Für die Zahlung mit PayPal benötigen Sie ein PayPal-Konto, Sie können sich registrieren unter: www.paypal.com.
Wenn Sie im Kaufprozess auf www.beltz.de PayPal als Zahlungsart auswählen, werden Sie nach Abschluss des Prozesses auf das PayPal-Formular geleitet. Geben Sie in das Formular Ihren PayPal-Benutzernamen und Ihr Kennwort ein. Nach dem abgeschlossenen Bezahlvorgang erhalten Sie von PayPal eine Bestätigung per Mail für jede Transaktion. In Ihrem PayPal-Konto haben Sie Einblick in alle Transaktionen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung von PayPal Ihre persönlichen Daten in den USA unter den dort geltenden Datenschutzbedingungen gespeichert und verarbeitet werden.
Hilfe: Weitere Infos finden Sie auf den Hilfeseiten von PayPal. Die Telefonnummer des Kundendienstes finden Sie nach Login in Ihr PayPal-Konto unter dem Menüpunkt Kontakt > Rufen Sie uns an.
Mit Ihrem Handy bezahlen Sie über Ihre Mobilfunkrechnung oder über Ihr Prepaid-Guthaben. Es fallen zum Preis des Produktes keine weiteren Gebühren an. Sie können Beträge bis zu € 30,00 über dieses Verfahren bezahlen.
Bitte geben Sie im Kaufprozess Ihre Mobilfunknummer im angezeigten Feld ein. Per SMS erhalten Sie eine gebührenfreie Transaktionsnummer (TAN). Um die Zahlung zu bestätigen, tragen Sie die TAN im Online-Formular ein.
Die TAN kann nur einmal verwendet werden, sie ist 15 Minuten gültig. Der Betrag wird nach Verwendung der TAN über Ihre Mobilfunkrechnung oder von Ihrem Prepaid-Guthaben abgebucht. Wenn Sie die TAN nicht nutzen, verfällt diese nach 15 Minuten und es fallen keine Kosten für Sie an.
Die Handy-Bezahlung können Sie nur mit einer deutschen Mobilfunknummer nutzen, auch vom Ausland aus. Für Festnetznummern ist dieser Service nicht verfügbar.
Bei folgenden Anbietern ist die Bezahlung per Handy nicht möglich:
Als Vodafone Prepaid-Kunde müssen Sie Ihre Karte einmal neu aufladen, um den Service nutzen zu können.
Mögliche Gründe, wenn Sie keine SMS erhalten:
Falsche Handynummer: Sie haben sich beim Eingeben der Nummer vertippt.
Firmenhandy: Ihr Firmenvertrag erlaubt die Nutzung dieses Dienstes nicht.
Prepaid-Vertrag: Ihr Guthaben ist nicht ausreichend.
Gesperrt: Ihre SIM-Karte ist gesperrt.
Für die Abwicklung der Bezahlung per Handy nutzen wir den Dienstleister "Mobile Business Engine GmbH". Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur technischen Abwicklung an: info(at)mbe4.de.
Hier gelangen Sie zur Übersicht Ihrer abgeschlossenen Zahlungsvorgänge: https://portal.mbe4.de/mbe4customer/. Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer ein und bestätigen diese mit der TAN, die Sie per SMS erhalten.
Sie erhalten den kompletten Artikel als PDF mit Wasserzeichen.
Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern im Frauenhaus
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 6, Jahr 2011, Seite 426 - 434
Artikelseite content-select.com
0342-2275
Beltz Juventa