Der in der letzten Dekade in Deutschland vollzogene Wandel von der aktiven zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik hat weitreichende Veränderungen für die öffentlich geförderte Beschäftigung zur Folge. Zehn Jahre nach Einführung der ersten "Hartz-Gesetze" und der "Agenda-2010-Rede" des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) ziehen wir eine Bilanz für die öffentlich geförderte Beschäftigung und fragen nach ihren Perspektiven.
Eine konzeptionelle Debatte über ihre zukünftige Ausgestaltung halten wir aus arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Erwägungen für erforderlich: Nach wie vor werden Förder- und Unterstützungsbedarfe für spezifische Gruppen von Arbeitslosen nur unzureichend berücksichtigt und damit Möglichkeiten auf gesellschaftliche Teilhabe durch (geförderte und ungeförderte) Arbeit unzureichend genutzt. Um entsprechende Wirkungen erzielen zu können, sollte sich in diese Debatte auch die Soziale Arbeit mit eigenen Konzepten einbringen.
In Deutschland zählt öffentlich geförderte Beschäftigung zu den klassischen Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Oschmiansky/Ebach 2012). Sie dient der Schaffung von Arbeitsplätzen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen oder für Personen mit persönlichen, qualifikatorischen oder gesundheitlichen Einschränkungen nicht zugänglich sind. Insofern erfolgt die Stellenbesetzung nach arbeitsmarkt- oder sozialpolitischen Kriterien. Die Tätigkeiten müssen meistens zusätzlich sein, dienen der Förderung des Gemeinwohls und die individuelle Beschäftigungsdauer ist häufig befristet. Letztendlich unterscheidet sich öffentlich geförderte Beschäftigung deutlich von anderen Formen öffentlich finanzierter Beschäftigung wie dem öffentlichen Dienst, aber auch von anderen Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Wagner 2007).
Bis zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen des vierten "Hartz-Gesetzes" hat öffentlich geförderte Beschäftigung sowohl in der Arbeitslosenversicherung als auch bei der Förderung von Sozialhilfeempfängern durch die Kommunen eine wichtige Rolle gespielt: Von den Kommunen wurden bereits seit den späten 1970er-Jahren im Rahmen der Sozialhilfe in breitesten Variationen zum Teil erfolgreich eigene Ansätze geförderter Beschäftigung zur Abmilderung der mit Langzeitarbeitslosigkeit einhergehenden Problemlagen entwickelt (Kaps 2012). In der Arbeitslosenversicherung wurde öffentlich geförderter Beschäftigung vor allem in wirtschaftlichen Krisenjahren und während des Transformationsprozesses nach der Wiedervereinigung eine hohe Bedeutung zuteil (Oschmiansky/Ebach 2012, Wagner 2007). Seit 2002 erfolgte eine grundlegende Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, den mit ihnen verbundenen Zielen und ihrer Administrierung. Von diesem Leitbildwandel ist auch die öffentlich geförderte Beschäftigung betroffen. Sie ist mit und seit den "Hartz-Reformen" permanenten Veränderungen unterworfen und im Zuge der Mittelkürzungen in der Arbeitsförderung seit 2011 zusätzlich unter Druck geraten.
Angesichts dieser Ausgangslage ziehen wir zehn Jahre nach den "Hartz-Gesetzen" im vorliegenden Beitrag eine Bilanz für die öffentlich geförderte Beschäftigung und benennen Anhaltspunkte für ihre perspektivische Weiterentwicklung. Unser Ausgangspunkt ist ein Blick auf die mit öffentlich geförderter Beschäftigung potenziell zu erreichenden Ziele. In einem zweiten Schritt beleuchten wir den Wandel von der aktiven zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik und dessen Konsequenzen für die geförderte Beschäftigung. Aufbauend auf den aktuellen Ergebnissen der Wirkungsforschung formulieren wir anschließend unterschiedliche Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung dieses zentralen Bereichs der Arbeitsförderung.
Beitrag
Zehn Jahre "Hartz-Reformen"
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 2, Jahr 2013, Seite 84 - 92
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Zehn Jahre "Hartz-Reformen"
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 2, Jahr 2013, Seite 84 - 92
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