Bildung, Betreuung und Erziehung stellen zunächst eine anspruchsvolle Zielbündelung dar, die mittlerweile einen Schwerpunkt im Bereich kommunaler Bildungs-, Kultur- und Sozialentwicklung bildet. Kommunale Bildungsverantwortung und kommunale Bildungslandschaften als begriffliche Ergänzung stehen mit der genannten Ziel-bündelung in enger Korrespondenz. Die Prominenz der Zielsetzung ergibt sich u.a. aus dem 12. Kinder- und Jugendbericht (2005), den Vorstellungen des Deutschen Städtetages (2007) und den dazu passenden Empfehlungen für die Jugendhilfe des Deutschen Vereins für private und öffentliche Fürsorge (2009). Der schulische Bereich und die Jugendhilfe vor Ort sind die entscheidenden Entwicklungsträger des sich im Anfangsstadium befindlichen Prozesses. In der Jugendhilfe mit ihren breitgefächerten Aktivitäten stellt das Handlungsfeld der Schulsozialarbeit den engsten Kooperations- und Arbeitskontakt mit Schulen her. Aus diesem Grunde soll in diesem Beitrag der Frage nachgegangen werden, inwieweit die Trias Bildung, Betreuung und Erziehung im Aufgabenspektrum der Schulsozialarbeit verankert ist. Betroffen sind aber ebenso weitere Kooperationsfelder zwischen der kommunalen Jugendhilfe, den freien Trägern der Jugendhilfe und den Schulen. Vorstellungen darüber, was Erziehung in der Praxis der Jugendhilfe/Schulsozialarbeit bedeutet, sind allein durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII/KJHG) handlungsleitend formuliert. Aber was bedeutet Be-treuung und was hat Bildung mit Schulsozialarbeit zu tun? Ist diese Zielbündelung also in sich stimmig?
In den für die Beantwortung dieser Fragen vorliegenden empirischen Analysen (vgl. z.B. Speck 2006, 2009) und den Arbeiten des professionsbezogenen Netzwerkes Koo-perationsverbund Schulsozialarbeit (2009) gibt es zwar einige Hinweise zu dieser Thematik, schlüssige Antworten sind jedoch nicht zu finden. Deshalb wird in der fol-genden Betrachtung zunächst nach Kern- und Leistungsprofilen der Schulsozialarbeit gefragt, um schließlich zeigen zu können, dass Bildung, Betreuung und Erziehung in einem "gleichberechtigten Kontinuum", wie es sich Hans Günther Homfeldt und Marie Schneider (2008, 497) vorstellen, nicht realisierbar sind. Allein der Begriff Betreuung, wie auch seine praktische Umsetzung in das moderne Aufgabenspektrum der schulbezogenen Sozialen Arbeit, werden sich als nicht tauglich erweisen.
Beitrag
"Bildung, Betreuung, Erziehung"
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 6, Jahr 2013, Seite 436 - 446
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"Bildung, Betreuung, Erziehung"
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 6, Jahr 2013, Seite 436 - 446
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0342-2275
Beltz Juventa
Frank Nieslony / Erich Hollenstein