Unruhige Zeiten in der Jugendberufshilfe und Arbeitsförderung
Die Bedingungen der Jugendberufshilfe und Arbeitsförderung unterlagen in den letzten Jahren starken Veränderungen. Die weitgehende Praxis der Ausschreibung von Arbeitsmarktdienstleistungen, die Abschaffung von bei den Trägern populären Instrumenten (z.B. § 16 SGB II bis 2008: Sonstige weitere Leistungen) und der Trend, soziale Maßnahmen immer weiter an betriebswirtschaftlichem Modus (QM-Anforderungen, Controlling, Benchmarking u.v.a.) auszurichten, stellten Einrichtungen vor große Herausforderungen. Viele Träger, die früher im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) agiert haben, mussten sich mit der gleichen Zielgruppe ab dem Jahr 2004 in die Förderlogik des neuen SGB II (Fördern und Fordern) und des SGB III einfinden, die häufig nicht den Einrichtungsphilosophien (Förderung der Persönlichkeit) und auch den Ansprüchen und Bedürfnissen der Einrichtungen und Jugendlichen entsprach. Die verbreitete Arbeitsform kommt der Projektform nahe, das heißt, Maßnahmen finden über einen Zeitraum von wenigen Wochen bis maximal 24 Monate statt, sodass es kaum gewachsene Strukturen und Kontinuität gibt.
Beitrag
Bestandsaufnahme in schwieriger Zeit
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 06, Jahr 2014, Seite 462 - 470
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Beltz Juventa
Antje Helbig / Benjamin Fehrecke