Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit

Menschen mit Behinderungen bei Triage schützen

Anmerkungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Zusammenfassung

Die Covid19-Pandemie stellt für manche Menschen eine deutlich größere Gefahr dar als für andere. Zu dieser Gruppe der Vulnerablen zählen insbesondere Menschen mit verschiedenen schweren Behinderungen. Doch was passiert im Falle einer Triage durch knappe Krankenhausbetten? Darf eine Vorbelastung durch eine Behinderung ein Grund für eine Herabstufung der Dringlichkeit sein? Nein, entschied das Bundesverfassungsgericht. Ragnar Hoenig ordnet die Entscheidung und den Auftrag an den Gesetzgeber juristisch ein.

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Beitrag
Menschen mit Behinderungen bei Triage schützen
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 1, Jahr 2022, Seite 11 - 18

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Titel

Menschen mit Behinderungen bei Triage schützen

Zeitschrift

TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 1, Jahr 2022, Seite 11 - 18

DOI

10.3262/TUP2201011

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Print ISSN

0342-2275

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Ragnar Hoenig

Schlagwörter