„Jeder hat das Recht auf Bildung.“, lautet einer der Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Verteilung dieses grundständigen Rechts wird aber ungleich gegeben. Dieser Ungleichheit unterliegt auch die Gruppe von jungen Menschen, die in stationären Erziehungshilfen leb(t)en. Es existieren verschiedene Varianten von rechtlichen Ausgestaltungen vom Recht auf Bildung (für die Kinderund Jugendhilfe), die sich wiederum als Konsequenzen in ihrer Umgestaltung und somit auf das (Bildungs-)leben von jungen Menschen, die noch in Kontexten von stationären Erziehungshilfen leben und Care Leavern auswirken. Dieser Aufsatz zeichnet die rechtliche Bildungssituation, aber auch, die (nicht) darauf aufbauende praktische Umsetzung in der stationären Erziehungshilfe nach. In diesem Kontext fokussiert dieser Aufsatz insbesondere die Lebens- und Bildungssituation von Care Leavern.
Beitrag
(Nicht) Jeder hat ein (Grund-)Recht auf Bildung!? Care Leaver und das Recht auf Bildung
Zeitschrift für Sozialpädagogik ZfSp (ISSN 1610-2339), Ausgabe 1, Jahr 2024, Seite 62 - 81
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(Nicht) Jeder hat ein (Grund-)Recht auf Bildung!? Care Leaver und das Recht auf Bildung
Zeitschrift für Sozialpädagogik ZfSp (ISSN 1610-2339), Ausgabe 1, Jahr 2024, Seite 62 - 81
10.3262/ZFSP2401062
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