Die Lebensperspektive gefährdeter Kinder und Jugendlicher, die durch Jugendhilfeintervention in Vollzeitpflege fremduntergebracht werden, soll entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz durch kontinuitätssichernde Hilfeplanung fachlich geklärt werden. -- In Anlehnung an Methoden der Handlungsforschung geht die hier vorgestellte Studie der Frage nach, ob und in welchem Maße diese in §§ 33, 37 SGB VIII formulierte prognostische Perspektivplanung in der Praxis der sozialen Arbeit umgesetzt wird. Hierzu wurde im Anschluss an explorative Expertengespräche eine Onlinebefragung deutscher Jugendämter durchgeführt (N = 182). Die Ergebnisse zeigen, dass Verfahren und Methoden, die als Grundlage einer fachlich begründeten Einschätzung der Perspektive eines Pflegeverhältnisses dienen könnten, nur selten eingesetzt werden. Dieser Befund sowie die weiteren Ergebnisse werden vor dem Hintergrund aktueller Diskurslinien der Sozialpädagogik diskutiert. -- According to the idea of permanency planning, the prospective perspective of children at risk who are placed in foster care ought to be planned by the assistances of youth welfare offices (§§ 33, 37 SGB VIII). By applying the methods of the action research approach the survey presented below seeks to explore how these guidelines are transferred into social work practice. -- Results show that specific methods and strategies which could serve as basic orientations are rarely used within the process of planning foster care settings. The implication of this finding as well as further results of the survey will be discussed within the context of current discourses in the field of social pedagogy. --
Beitrag
Perspektivplanung von Pflegeverhältnissen (§§ 33, 37 SGB VIII): Onlinestudie in deutschen Jugendämtern
Zeitschrift für Sozialpädagogik ZfSp (ISSN 1610-2339), Ausgabe 2, Jahr 2011, Seite 115 - 141
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Perspektivplanung von Pflegeverhältnissen (§§ 33, 37 SGB VIII): Onlinestudie in deutschen Jugendämtern
Zeitschrift für Sozialpädagogik ZfSp (ISSN 1610-2339), Ausgabe 2, Jahr 2011, Seite 115 - 141
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