Anfang der 1990er Jahre wurde im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Kinder- und Jugendhilfe erstmals das Ziel der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen als handlungsleitendes Prinzip verankert. Der § 9 Nr. 3 SGB VIII Gleichberechtigung als Grundsatz der Erziehung fordert Jugendhilfeträger dazu auf "... die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigen [...], Benachteiligung abbauen [...] und Gleichberechtigung fördern" (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8). Das 20-jährige Jubiläum dieser Rechtsnorm war Anlass für die Autorin zu untersuchen, welche Auswirkungen die gesetzliche Verankerung in der Jugendhilfe heute hat. Dieser Artikel fasst die Ergebnisse aus sechs Expert_ inneninterviews zusammen, die die Autorin für ihre Master Thesis (2012) geführt und analysiert hat.
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Schein und Sein: Geschlechtergerechtigkeit in den Organisationen der Jugendsozialarbeit - 20 Jahre nach Inkrafttreten des § 9 Nr. 3 SGB VIII
Betrifft Mädchen (ISSN 1438-5295), Ausgabe 1, Jahr 2013, Seite 22 - 27
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Schein und Sein: Geschlechtergerechtigkeit in den Organisationen der Jugendsozialarbeit - 20 Jahre nach Inkrafttreten des § 9 Nr. 3 SGB VIII
Betrifft Mädchen (ISSN 1438-5295), Ausgabe 1, Jahr 2013, Seite 22 - 27
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