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Betrifft Mädchen

STARTKLAR

Zusammenfassung

Erfahrungsgemäß ist die Mehrzahl junger inhaftierter Frauen bei der Vorbereitung der Entlassungs- und Reintegrationsphase überfordert. Selbst verantwortungsbewusst und zielorientiert vorbereitete Integrationspläne sind kein Garant für eine erfolgreiche Rückkehr in ein straffreies und sozialverträgliches Leben. So individuell die Ursachen für das Scheitern, gerade in den ersten 6 Monaten nach der Haftentlassung auch sein mögen, es gibt einen erheblichen Bedarf an fachlicher und persönlicher Unterstützung bei dieser Zielgruppe. -- Am 01.01.2008 trat das Berliner Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG Bln) und damit auch ein wesentlicher Kernpunkt des Regelwerkes in Kraft: die Entlassungsvorbereitung und die bessere Verzahnung der Anstalt mit außervollzuglichen Einrichtungen. Hierbei geht es besonders um die Gestaltung eines reibungslosen Übergangs von der Haft in ein Leben in Freiheit. In § 19 (1) des Jugendstrafvollzugsgesetzes ist die Anstalt gehalten, frühzeitig (ca. 6 Monate) vor der voraussichtlichen Entlassung mit außervollzuglichen Einrichtungen zusammen zu arbeiten, so dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung über eine geeignete Unterbringung und eine Arbeits- und/oder Ausbildungsstelle verfügen. Vor diesem Hintergrund entstanden die Idee und das Konzept für das Projekt STARTKLAR. -- --

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Beitrag
STARTKLAR
Betrifft Mädchen (ISSN 1438-5295), Ausgabe 2, Jahr 2010, Seite 82 - 84

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Titel

STARTKLAR

Zeitschrift

Betrifft Mädchen (ISSN 1438-5295), Ausgabe 2, Jahr 2010, Seite 82 - 84

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Print ISSN

1438-5295

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Steffi Luck

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