Zusammenfassung: Die Formalisierung des Rechts ist ein Bestandteil der grundlegenden Strukturprinzipien des modernen demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Formalisiertes Regierungshandeln druckt sich in formalisierten Institutionen und insbesondere durch schriftlich fixierte Regeln aus. Staatstechniken (Michel Foucault), gehen jedoch nicht in formalen rechtsstaatlichen Prinzipien auf. In vielen Fallen greifen formale Governancemodi auf informale Herrschaftstechniken zuruck, so dass formal legitimierte Institutionen und informelle Netzwerke in einem Verhaltnis der Komplementaritat stehen. Informales Handeln umfasst alle Operationen, die sich auserhalb rechtlich formalisierter Verfahren befinden, die vom Handelnden anstelle rechtlich geregelter Verhaltensweisen gewahlt werden und somit in faktischer Hinsicht eine Alternative zu formalen Handlungen bilden. In gewisser Hinsicht ist jeder (Rechts-) Staat, durch eine ?rechtliche Duplizitat? gekennzeichnet ist, die schon Ernst Fraenkel als ?Doppelstaat? titulierte. Der vorliegende Aufsatz befasst sich auf begrifflicher, theoretischer und komparativer Ebene mit Zusammenhangen zwischen dem formalen und dem informalen Rechtsstaat. Im ersten Teil werden allgemeine Strukturprinzipien der beiden Rechtsformen beschrieben. Im zweiten Teil werden verschiedene Typen informeller Rechtspraktiken beschrieben und aus verschiedenen Blickwinkeln rekonstruiert. Diese Uberlegungen werden auf modernisierungstheoretische Fragen bezogen und mit Konzepten der Weltgesellschaftsforschung in Beziehung gesetzt.
Schlagworter: Gesellschaftstheorie, Rechtsstaat, Staatstechniken, Informalitat, Funktionale Differenzierung, Modernisierungstheorie, Systemtheorie, Korruption, Staatszerfall, Weltgesellschaft
Abstract: The formal conception of law - in the guise of the rule of law, Rechtsstaat, etat de droits - is one of the standard modalities of legal technology for a democratic society. Regulators have different formal governance instruments at their disposal such as laws, legal codes and certain procedural and institutional requirements etc. However, practices of statecraft (Michel Foucault) are not by any means identical with formal instruments. In many cases the formal state-administered justice system coexists with one or more informal governance systems of justice provision. These instruments are legally nonbinding and represent alternative or complementary options to formal regulatory instruments. Now, what we are dealing with here is in some sense a version of what Ernst Fraenkel has called the ›dual state‹. The present paper investigates the relationship between formal and informal practices on a terminological, theoretical and comparative level. First the basic structural principles of formal and informal modes of governance are discussed. In the second part of the paper different types of informal legal technologies will be examined. How can informality be defined and classified? Based on these results, conclusions about modernization theory and world society theory are drawn.
Keywords: theory of society, rule of law, practices of statecraft, informality, functional differentiation, modernization theory, systems theory, corruption, failed states, world society
Beitrag
Informalisierung des Rechtsstaates?
ZTS Zeitschrift für Theoretische Soziologie (ISSN 2195-0695), Ausgabe 01, Jahr 2015, Seite 5 - 31
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Informalisierung des Rechtsstaates?
ZTS Zeitschrift für Theoretische Soziologie (ISSN 2195-0695), Ausgabe 01, Jahr 2015, Seite 5 - 31
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