Allgemeine Geschäftsbedingungen Buchhandel Julius Beltz GmbH & Co. KG, Campus Verlag GmbH
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Julius Beltz GmbH & Co. KG, der Campus Verlag GmbH ("BELTZ" und „CAMPUS“ oder "Verlag") und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von BELTZ und CAMPUS gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von BELTZ und CAMPUS abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Lieferung
Jede Lieferung erfolgt auf Grund der Verkehrsordnung für den Buchhandel, herausgegeben vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine hiervon abweichenden Bestimmungen getroffen wurden. Der Verlag kann die Annahme von Bestellungen verweigern. Sofern der Verlag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Bestelleingang die Ausführung der Bestellung gegenüber dem Besteller zurückweist, gilt die Bestellung als angenommen. Lieferbedingungen, Liefermöglichkeit, Änderung der Ladenpreise, der Umfänge, der Ausstattung und der Liefertermine bleiben vorbehalten. Vom Verlag festgesetzte Erstverkaufstage sind für den Besteller verbindlich. Der Verlag behält sich vor, dies im Einzelfall durch gesonderte Vertragsstrafenvereinbarung abzusichern.
3. Preisbindung
Die Verlagserzeugnisse unterliegen dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen in der jeweils gültigen Fassung. Der Besteller verpflichtet sich seinerseits, die auf ihn zutreffenden Bestimmungen uneingeschränkt einzuhalten.
4. Transport
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Versandort des Verlages oder der Verlagsauslieferung auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag nicht geleistet. Transportschäden sind unverzüglich beim jeweiligen Frachtführer geltend zu machen.
5. Reklamationen
Der Besteller hat die Pflicht, die bei ihm eingegangenen Sendungen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Sendung beim Besteller, beim Verlag in Textform geltend zu machen. Mängel wird der Verlag nach eigener Wahl, durch für den Verkäufer kostenlose Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung, beseitigen.
Eine Auf- bzw. Verrechnung von etwaigen Rückvergütungs-, Schadensersatzansprüchen etc. mit Forderungen vom Verlag gegen Besteller aus anderen Lieferungen/Leistungen ist nicht gestattet. Ebenso verzichtet der Besteller in diesem Fall auf die Geltendmachung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechtes.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Verlag behält sich das Eigentum an den gelieferten Verlagserzeugnissen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung aller aus dem Kaufvertrag und der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden und künftig entstehenden Forderungen vor. Der Verlag verzichtet durch Saldofeststellung aus einem Kontokorrent nicht auf sein Eigentum, vielmehr gilt dann der Saldo als abgetreten.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, tritt jedoch sämtliche sich daraus ergebenden Forderungen gegenüber Dritten in voller Höhe mit allen Sicherungsrechten an den Verlag ab. Der Besteller ist berechtigt, die derart an den Verlag abgetretenen Forderungen für den Verlag einzuziehen. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist der Verlag berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann der Verlag nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber den Abnehmern verlangen.
Der Besteller kann die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder an Dritte zur Sicherung übereignen, insbesondere nicht zur Sicherung von Krediten. Ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware ist dem Leistenden unverzüglich anzuzeigen. Die Vorbehaltsware ist vom Besteller gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Dem Verlag ist dies auf Verlangen nachzuweisen. Alle Ansprüche gegen den Versicherer gelten hinsichtlich der Vorbehaltsware als an den Verlag abgetreten.
Der Verlag ist verpflichtet, seine Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; dem Verlag obliegt die Wahl der freizugebenden Sicherheiten.
Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verlag auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder-erforderlichenfalls nach Fristsetzung - vom Vertrag zurückzutreten; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
7. Zahlung
Die Forderungen wurden im Rahmen eines Factoring-Vertrages an die Verlegerdienst München GmbH abgetreten. Zahlungen können daher mit schuldbefreiender Wirkung nur an Arvato Media GmbH geleistet werden. Sie sind jeweils zu den auf den Rechnungen vorgesehenen Terminen zu leisten.
Im Falle des vom Besteller zu vertretenden Verzuges mit mindestens zwei Forderungsfälligkeiten werden die gesamten übrigen Forderungen sofort fällig. Es werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet.
Bei Erteilung eines Firmenlastschriftmandates wird die Vorankündigung der Lastschrift (sogenannte Pre Notification) spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitsdatum in Form einer Bankeinzugsreferenzliste durch VVA (Zahlungsempfänger) an den Zahlungspflichtigen versendet.
Hinweis: Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Rechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Vertragspartner / Zahlungspflichtige im Zeitraum zwischen der Erstellung der Rechnung bzw. der Übermittlung der Vorabinformation und dem Fälligkeitsdatum Gutschriften erhalten hat oder Zahlungen geleistet wurden.
8. Remissionsrichtlinien
I. Remissionen können grundsätzlich nur geschickt werden an
Verlegerdienst München GmbH
Remittendenabteilung Beltz
Gutenbergstraße 1
D-82205 Gilching
II. Remissionen an die Auslieferung, die keiner Genehmigung bedürfen:
1. wegen Mängelrüge
Gutschrift auf Kundenkonto oder Umtausch in ein einwandfreies Exemplar, Portokosten für Hin- und Rücksendung beim Verlag, keine Bearbeitungsgebühr, kein Bezugsnachweis nötig.
2. wegen Aufhebung des Ladenpreises
Gutschrift auf Kundenkonto nur bis 6 Wochen nach Ladenpreisaufhebung, Portokosten für Remission beim Absender, keine Bearbeitungsgebühr, keine Qualitätskontrolle.
3. aus Lieferung mit Rückgaberecht
Gutschrift auf Kundenkonto zum Lieferrabatt (Angabe der Rechnungsnummer und des Bezugsdatums erforderlich), Portokosten für Remissionen beim Absender, keine Bearbeitungsgebühr.
III. Remissionen an die Auslieferung, die einer Genehmigung bedürfen:
1. Remissionsgenehmigungen dürfen nur vom Vertrieb oder Außendienst auf dem dafür vorgesehenen Formular ausgestellt werden.
2. Das Formular muss vom Händler in folgenden Rubriken ausgefüllt werden: Händleranschrift, Verkehrsnummer, Bezugsnachweis (Rechnungsnummer und Rechnungsdatum) Das Formular muss vom Vertrieb oder Außendienst in folgenden Rubriken ausgefüllt werden:Anzahl, ISBN, Kurztitel, Unterschrift
3. Es werden nur Titel, die in einwandfreiem, wiederkaufsfähigem Zustand eingesandt werden, gutgeschrieben.
4. Bei Rücksendung von mehr als 5 Exemplaren eines Titels wird Partiebezug überprüft, falls vom Kunden nicht angegeben. Das Partieexemplar wird nicht gutgeschrieben.
5. Bei Geschäftsauflösung werden nur Titel, die innerhalb der letzten 12 Monate beim Verlag bezogen wurden, gutgeschrieben. Die Bezugsdaten müssen angegeben werden. Portokosten für die Remission beim Absender.
IV. Nonbook-Artikel sind von der Remission ausgeschlossen.
V. Eine Rückführung von Remittenden oder das Bereitstellen der Remittenden an oder für den Kunden ist ausgeschlossen.
VI. Vergriffene Titel werden nur bis zu 6 Monaten nach der Vergriffen-Meldung gutgeschrieben.
9. Mengennachlässe
Bei Lieferung einer größeren Anzahl desselben Titels an einen Endabnehmer dürfen folgende Mengennachlässe, bezogen auf den Verkaufspreis, gewährt werden:
ab 20 Exemplaren eines Titels 10 %
ab 50 Exemplaren eines Titels 15 %
ab 100 Exemplaren eines Titels 17,5 %
ab 200 Exemplaren eines Titels 20%
ab 300 Exemplaren eines Titels 22,5%
ab 500 Exemplaren eines Titels 25%
Der Mengennachlass gilt nur für Mengenkäufe eines Endabnehmers für den Eigenbedarf, nicht für Sammelkäufe von Mitgliedern einer Gruppe, z.B. einer Schulklasse, eines Vereins, einer Firmenbelegschaft, einer Gewerkschaft, also nicht für Käufe, die zusammengefasst werden, um den Mengennachlass für das einzelne Stück zu erzielen.
Fremdsprachige Titel des Moritz Verlags sind von Mengenpreisnachlässen ausgenommen.
10. Rabattsystem
1
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Beltz & Gelberg
Gulliver
Beltz Der KinderbuchVerlag
Beltz Sachbuch / Beltz Ratgeber
Hörbuch
Mixtvision
Moritz Verlag
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Grundrabatt:
40% plus Partie
Staffelrabatte:
Fragen Sie Ihre Vertreterin oder Ihren Vertreter!
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2
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Gulliver Taschenbuch
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40% ohne Partie
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3
|
Nonbook
|
45%
|
4
|
Fachbuch
|
30%
|
5
|
Campus Sachbuch
Campus Ratgeber
Campus Hörbuch
|
Grundrabatt:
40% plus Partie
Staffelrabatte:
Fragen Sie Ihre Vertreterin oder Ihren Vertreter!
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6
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Campus Business
|
40% ohne Partie
|
7
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Campus Wissenschaft
|
35%
|
8
|
Campus Wissenschaftliche Zeitschriften
|
25%
|
Eingeschweißte oder versiegelte Datenträger (CD, DVD etc.) werden grundsätzlich nur im ungeöffneten original eingeschweißten Zustand zurückgenommen. Der Verlag behält sich vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr für die Vereinnahmung der Rücksendung zu berechnen. Gutschriften für Rücksendungen erfolgen ausschließlich durch Verrechnung mit Verbindlichkeiten aus zukünftigen Bestellungen. Eine Auszahlung durch den Verlag erfolgt nicht.
11. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Allen Rechtsbeziehungen zwischen dem Verlag und den Kunden liegt unabhängig von Firmensitz und / oder Staatsangehörigkeit ausschließlich Deutsches Recht zugrunde. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Weinheim. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Sollten Vereinbarungen mit Kunden insbesondere Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BELTZ unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit hiervon unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.
Stand: August 2024